Allein gelassen und zwangssterilisiert: Trierer Historiker untersucht Schicksal von Mädchen in ehemaligem Föhrener Heim

Trier/Föhren · Auch vor den Mädchen des Föhrener St. Josephsheims machten die Nazis nicht Halt. Viele Bewohnerinnen des ehemaligen Heims wurden zwangssterilisiert. Im Rahmen der Vortragsreihe "NS-Rassenhygiene im Raum Trier" berichtete der Trierer Historiker Matthias Klein im Stadtmuseum Simeonstift über das Kapitel.

 Matthias Kleins Doktorarbeit beschäftigt sich mit der Zwangssterilisation in der NS-Zeit.TV-Foto: Katja Bernardy

Matthias Kleins Doktorarbeit beschäftigt sich mit der Zwangssterilisation in der NS-Zeit.TV-Foto: Katja Bernardy

Foto: (h_tl )

Luise, damals 17, war eine der Bewohnerinnen des ehemaligen Föhrener St. Josephsheims, deren grausames Schicksal Matthias Klein im Rahmen seiner Doktorarbeit aufarbeitet: "Mutter, 1932 gestorben, war Trinkerin, hat die Familie vernachlässigt. Vater, energieloser Trinker, hat sich 1932 erhängt aus Lebensüberdruss und Schwermut. Luise kam 1930 nach Föhren, wurde 1933 in Stellung gebracht und am 27. März 1934 zurückgebracht, weil es in der Stellung nicht mit ihr ging. Das Mädchen ist debil und wird wahrscheinlich im Leben nicht fertig werden. Angeborener Schwachsinn, fällt unter das Gesetz vom 14. Juli 1933", heißt es in einer Akte.
Gutachten und Prüfung



Ein paar Zeilen die, für den damaligen Teenager ein traumatisches Ereignis, die Zwangssterilisation einleiteten. Die Erlassung des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" von 1933 hatte unter dem NS-Regime dazu geführt, dass je nach Schätzung zwischen 290.000 und 350.000 Menschen zwangsweise sterilisiert wurden. "Am Anfang der Gesetzesdurchführung wurden neben Patienten von Heil- und Pflegeanstalten Kinder in Fürsorgeerziehungsheimen erfasst", sagt Historiker Klein. Darunter Luise. Mit Hilfe einer weiteren Quelle aus dem Landeshauptarchiv in Koblenz belegte er, was mit dem Teenager weiter geschah: Darin heißt es, dass das Erbgesundheitsgericht aufgrund einer Intelligenzprüfung und eines Gutachtens zu dem Schluss gekommen sei, dass Luise an Schwachsinn leide. Das Leiden sei angeboren. Dies ergebe sich daraus, dass Luise belastet sei und dass keine äußeren Einflüsse auffindbar seien, durch die das Leiden erworben sein könnte. Die Folge: Laut des Dokuments wurde ihre Unfruchtbarkeitmachung angeordnet. 128 Mädchen aus dem Föhrener St. Josephsheim seien erfasst, 78 Fälle vor dem Erbgesundheitsgericht verhandelt worden, sagte Klein. Die Annahme "Wer solche Eltern hat, aus dem kann nichts Vernünftiges werden" sei die Grundlage gewesen, um nach dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", die Weichen für eine Zwangssterilisation zu stellen. Der Maßstab sei der bildungsbürgerliche Sittenkodex gewesen. Klein zeigte anhand weiterer Fallbeispiele, dass die für die Grausamkeiten an den Föhrener Heimkindern damals Verantwortlichen immer nach dem gleichen Schema vorgingen.
Nonnen wehrten sich



Der Bericht über die Untersuchungen der 128 Heimkinder umfasste dem Historiker zufolge "gerade mal fünf Seiten". Zudem sei fraglich, wie viele Kinder den Landespsychiater überhaupt zu Gesicht bekommen hätten. Die Anstaltsleitung, die Franziskanerinnen von Nonnenwerth, hätten sich gegen die Zwangssterilisationen ihrer Schutzbefohlenen gewehrt. "Zum einen, weil es im Widerspruch zur katholischen Lehre stand und zum anderen, weil man erzieherische Schwierigkeiten befürchtete. 128 Zwangssterilisationen auf einen Schlag hätten zu Unruhen geführt", sagte Klein. Fragen der Zuhörer nach Zeitzeuginnen oder ob die Ärzte jemals zur Rechenschaft gezogen worden seien, blieben unbeantwortet.

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