Amtsgericht verurteilt Eifeler Waffensammler

Bitburg · Er hat bei sich zu Hause unerlaubt Waffen und Munition gehortet. Dafür hat das Bitburger Amtsgericht gestern einen 62-jährigen Waffensammler wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz sowie das Sprengstoffgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Bitburg. Seine erste Waffe, einen Trommelrevolver, hatte er mit acht oder neun Jahren in der Hand. Damit war seine Begeisterung für Waffen geweckt. Eine Leidenschaft, die den heute 62-jährigen Eifeler gestern bereits zum zweiten Mal vor Gericht bringt: Weil bei einer Hausdurchsuchung im Januar eine Maschinenpistole, ein vollautomatisches Militärgewehr, verschiedene Pistolen, Munition, 27,6 Kilogramm Treibladungspulver und ein Kilogramm Schwarzpulver sichergestellt worden waren, für deren Besitz er keine Erlaubnis hatte, musste sich der Frührentner am Mittwoch vor dem Amtsgericht Bitburg verantworten.
Die Polizei hatte den 62-Jährigen bereits 2010 im Visier. Daraufhin durchsuchte die Polizei zum ersten Mal dessen Haus, fand aber nur eine Schusswaffe und Munition. Die restlichen Waffen hatte der Mann in einem Schuppen versteckt, der unentdeckt blieb. Nach der ersten Hausdurchsuchung vor zwei Jahren allerdings brachte der Waffennarr seine Schätze, die er über Kataloge und im Internet bestellt hatte, wieder ins Haus, was ihm im Januar beim neuerlichen Besuch der Polizei zum Verhängnis wurde.
Urteil ist rechtskräftig


Im August 2011 war der Eifeler wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Da die Sammelleidenschaft des Angeklagten offenbar stärker sei als seine Unrechtseinsicht, fordert Staatsanwalt Volker Blindert nun eine 21-monatige Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Verteidiger des Angeklagten, Gottfried Bretz, plädiert dagegen auf eine Bewährungsstrafe: "Er ist seiner Waffenleidenschaft zum Opfer gefallen."
Das Schöffengericht folgt dem Antrag der Verteidigung: Es verurteilt den 62-Jährigen wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie das Sprengstoffgesetz zu einer 21-monatigen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro entrichten und die Verfahrenskosten übernehmen. neb

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