Belastung geringer als beim Handy

Infrastruktur

Zum Artikel "Funkmast macht den Herlern Angst" (TV vom 8. Februar):
Als ehemaliger zuständiger Abteilungsleiter des Fernmeldeamtes Trier kann ich bestätigen, dass für jeden Standort eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen musste. Die Telekom hat alle Grundstücke gekauft und auf ihre Kosten erschlossen. Eine wiederkehrende Mietzahlung für das Grundstück gab es nicht.
Eine Mitbenutzung von Windkraftanlagen (Masten) wurde nur selten akzeptiert. Diese Verfahrensweise wurde beibehalten, um wiederkehrende Mietzahlungen zu vermeiden (genügend Windkraftanlagen sind ja auf der Mehringer Höhe vorhanden).
Einen für die Gemeinde Farschweiler kostenlosen TVU-Standort (Fernseh-Umsetzer) habe ich selbst 1989 in einer Gemeinderatssitzung noch unter Ortsbürgereister Werner Schmitt eingebracht. Mein Vorschlag wurde mit dem Argument, es dürfte kein höheres Bauwerk als der Kirchturm in Farschweiler geben, abgelehnt. Von diesem Standort oberhalb vom Wehlenkopf am Waldrand hätten heute auch die Orte Herl und Thomm mitversorgt werden können.
Schon vor 35 Jahren haben Untersuchungen ergeben, dass die Handystrahlenbelastung am Ohr des Benutzers weitaus höher ist als die des Senders (bei intensiver Handybenutzung soll es eine Beeinflussung des Sehnervs geben).
In größeren Städten, zum Beispiel in Würselen, befindet sich ein Sender in etwa 20 Meter Luftlinie neben unserer Zweitwohnung. Die Handynutzung
in Fahrzeugen dürfte aus zweierlei Gründen nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt sein. Von dem sogenannten Experten erwarte ich, dass er die Spezialfächer Hochfrequenztechnik, Mikrowellentechnik und Antennentheorie studiert hat. An vielen Hochschulen werden diese Spezialfächer im Fachgebiet Elektrotechnik nicht angeboten, von Rheinland-Pfalz ganz zu schweigen.
Hans Notermanns
Farschweiler

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