Kommune Bürgerentscheid laut Ortsgemeinde nicht zulässig

Kordel · Nach Ansicht der Verwaltung kommt das Bürgerbegehren gegen den Ausbau der Welschbilliger Straße zu spät.

 Die Welschbilliger Straße ist derzeit noch so breit, dass dort zahlreiche Fahrzeuge abgestellt werden können.

Die Welschbilliger Straße ist derzeit noch so breit, dass dort zahlreiche Fahrzeuge abgestellt werden können.

Foto: Harald Jansen

Es ist ziemlich genau drei Jahre her. Am 11. Dezember 2014 fasste der Ortsgemeinderat Kordel einstimmig den Beschluss, die Welschbilliger Straße (Bundesstraße 422) in Kordel auszubauen. Nicht mehr ganz so einig ist das Gremium gewesen, als es im Mai dieses Jahres darum gegangen ist, das Vorhaben endgültig auf den Weg zu bringen. Gegen die Stimmen der drei CDU-Räte segnete am Ende das Gremium die Pläne ab, die auch finanzielle Folgen für die Besitzer von Grundstücken in der Gemeinde haben werden. Denn ein Großteil des von der Ortsgemeinde zu zahlenden Anteils an den Gesamtkosten müssen Bürger bezahlen. Es geht im konkreten Fall um rund 315 000 Euro (der TV berichtete).

232 Kordeler haben sich an einem Bürgerbegehren beteiligt, das sich mit dem Ausbau der Straße auseinandersetzt. Ähnlich wie bei der Frage nach einer Windkraftnutzung von Flächen im Wald sollten die Bürger auch in dieser Angelegenheit entscheiden dürfen. Nach Ansicht der Ortsgemeinde wird jedoch daraus nichts. In der Vorlage für die Sitzung des Ortsgemeinderats am Mittwoch, 6. Dezember, 18 Uhr, im Bürgerhaus Kordel wird diese Ablehnung wie folgt begründet. „Die Unzulässigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass das kassatorische Bürgerbegehren im Kern auf die Aufhebung eines Grundsatzbeschlusses vom 11.12.2014 abzielt“, heißt es in der Vorlage.

Laut Kommunalordnung sind Bürgerbegehren bis zu vier Monaten nach einem Beschluss möglich. Im konkreten Fall wäre das der 14. April 2015 gewesen. Bedeutet: das Bürgerbegehren kommt  mehr als drei Jahre zu spät.

Die dem Rat vorliegende Unterschriftenliste bezieht sich auf einen Beschluss des Kordeler Gemeinderats vom 9. Mai 2017. Darin hatte sich das Gremium mehrheitlich dafür entschieden, den Ausbau der B 422-Ortsdurchfahrt Kordel gemäß der vorgestellten Planung des Landesbetriebs Mobilität Trier in Angriff zu nehmen. Baubeginn sollte das Frühjahr 2018 sein.

Sollte der Kordeler  Rat das Bürgerbegehren ablehnen, heißt das noch nicht, dass damit der Fall endgültig abgeschlossen sein muss. Gegen die Nichtzulassung ist eine Klage  vor dem Verwaltungsgericht möglich.

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