Justiz Koblenzer Richter entscheiden über Ruhegehalt von Bernhard Busch

Koblenz/Waldrach · Nächste Runde in der Bewertung der sogenannten Dienstwagenaffäre. Das Verwaltungsgericht Trier hatte im November entschieden, dass Bernhard Busch ein schweres Dienstvergehen begangen hat. Nun befassen sich Richter des Oberverwaltungsgerichts Koblenz mit dem Thema.

Es geht im Verfahren unter anderem um mehr als 100 falsch abgerechnete Fahrten mit dem Dienstwagen. Aufgrund dieser Vorkommnisse soll dem ehemaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer das Ruhegehalt aberkannt werden. Gegen dieses Urteil hat Bernhard Busch Berufung eingelegt. Deshalb wird sich nun das zuständige Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz in seiner Sitzung am Dienstag, 5. Juni 2018, mit der Angelegenheit befassen. Laut Gericht möchte der frühere Bürgermeister eine mildere Disziplinarmaßnahme erreichen. Busch wende sich insbesondere gegen die verwaltungsgerichtliche Annahme eines endgültigen Vertrauensverlusts, teilt das OVG mit.

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