Ermesgraben: Teurer mit Erschließungsvertrag

Schweich · Die Mehrzahl der Grundstückseigentümer im Schweicher Baugebiet Ermesgraben hat einen Erschließungsvertrag mit der IRP Immobilien-Gesellschaft abgeschlossen. Doch die wenigen Grundstückseigner, die den Vertrag verweigerten, sind finanziell nun die lachenden Dritten.

 Im Juli fertig erschlossen: das Baugebiet Ermesgraben in Schweich. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Im Juli fertig erschlossen: das Baugebiet Ermesgraben in Schweich. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Schneller als geplant schreitet die Erschließung des Schweicher Baugebiets Ermesgraben voran. Technisch und organisatorisch läuft auf dem größten Neubaugebiet in Rheinland-Pfalz alles glatt. Die rund 340 Baugrundstücke können noch vor der geplanten Frist übergeben werden. Trotzdem sitzt bei nicht wenigen Ermesgraben-Grundstückseignern der Groll tief: Sie hatten wie vorgesehen einen Vertrag mit der Erschließungsgesellschaft IRP unterschrieben und sehen sich nun benachteiligt. Tatsächlich werden sie für die Erschließung ihrer Grundstücke deutlich stärker zur Kasse gebeten als eine "schlaue" Minderheit von Vertragsverweigerern.

Einige Betroffene (Name und Anschrift der Redaktion bekannt) wollten ihrem Ärger über diese Ungleichbehandlung einmal Luft machen und wandten sich an den TV.

"Wir wissen, dass wir vor vollendeten vertraglichen Tatsachen stehen und nichts mehr ändern können", sagen sie. Aber wenn der Nachbar für die Erschließung eines gleich großen Bauplatzes rund 16 000 Euro weniger zahle, sei dies doch wohl eine Mitteilung wert.

Das Schlüsselerlebnis 2007 in der ICV-Halle



Alle erinnern sich noch an ihr "Schlüsselerlebnis" bei einer Grundstückseigentümerversammlung, die im Oktober 2007 in der Isseler ICV-Halle stattfand. Damals präsentierte der Erschließungsträger IRP seine Kostenkalkulation. Die beruhte auf der anteilmäßigen Umlage der Gesamterschließungskosten auf alle Grundstückseigentümer, die dann einen entsprechenden Vertrag mit der IRP abschließen sollten. Der vertragliche Quadratmeterpreis betrug einheitlich 67 Euro.

In der Versammlung appellierte der damalige Stadtbürgermeisters Vitus Blang an die Solidarität: Die Erschließung sei wirtschaftlich nur machbar, wenn mindestens 80 Prozent aller Grundstückseigentümer den Vertrag unterschreiben würden. Wer nicht unterzeichne, müsse zudem damit rechnen, dass seine Parzelle unerschlossen liegen bleibe.

Rund 90 Prozent aller Ermesgraben-Eigentümer haben inzwischen unterzeichnet und zahlen den vollen Umlagesatz von 67 Euro. Doch die restlichen 12,5 Prozent unterschrieben nicht. Dennoch wurden auch diese 46 Grundstücke erschlossen. Die Kosten setzt in diesen Fällen die Stadt fest. Sie richten sich nach dem jeweiligen Ausbauumfang der Erschließungsstraße, an der das Grundstück liegt, und bewegen sich in der Regel deutlich unter der IRP-Umlage.

Ex-Stadtbürgermeister Blang kann den Ärger der Betroffenen verstehen, verweist aber auf die wirtschaftlichen Zwänge. "Alleine, ohne Erschließungsträger und die mindestens 80-prozentige Beteiligung der Grundstückseigentümer, hätte die Stadt das Projekt nicht stemmen können. Das haben wir auch immer wieder erklärt." Umso ärgerlicher sei das unsolidarische Verhalten einiger "Schlaumeier", die nicht unterschrieben hätten und nun auch noch davon profitierten.

Meinung

Solidarität im Härtetest

Rechtlich ist am Ermesgraben alles einwandfrei: Es gab das Vertragsangebot an die Grundstückseigner, ihre Flächen einheitlich für 67 Euro/Quadratmeter erschließen zu lassen. Wer unterschrieb, war auf der sicheren wie auch teuren Seite. Die große Mehrheit entschied sich dafür und sicherte so in Solidargemeinschaft das Gesamtprojekt. Dass eine Minderheit nicht mitspielte und nun davon profitiert, ist für die Betroffenen bitter. Wie werden sie reagieren, wenn in Schweich nochmals die Solidarität vieler gefragt ist? f.knopp@volksfreund.deExtra Der Hausbau auf dem Ermesgraben kann früher beginnen als geplant: Ursprünglich sollten die Erschließungsarbeiten bis Ende August 2010 dauern. Nach Mitteilung von IRP-Projektleiter Erwin Lieser konnte der Abschluss der Arbeiten trotz des harten Winters nun auf den 19. Juni vorverlegt werden. (f.k).

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