VG Ruwer Ex-Bürgermeister Busch wegen Fahrtkostenaffäre vor Gericht

Trier/Waldrach · Das Verwaltungsgericht Trier hat noch nicht sein Urteil darüber gesprochen, wie die Unregelmäßigkeiten bei den Fahrtkostenabrechnungen von Bernhard Busch disziplinarisch bewertet werden sollen.

 Archivfoto: Der frühere VG-Bürgermeister Bernhard Busch vor einem Dienstfahrzeug.

Archivfoto: Der frühere VG-Bürgermeister Bernhard Busch vor einem Dienstfahrzeug.

Foto: friedemann vetter (ve._), Friede/Friedemann Vetter (Archiv)

Busch hat zugegeben, über Jahre hinweg Fahrtkosten für sich behalten zu haben, die eigentlich der Verbandsgemeinde Ruwer zugestanden hätten.

Schon jetzt ist klar, dass die Richter dies ahnden werden. Den Hinweis der Verteidigung auf Verfahrensfehler und somit auf eine mögliche Abweisung der Klage ließen die Richter nicht gelten.

Entweder wird nun dem aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzten Ex-Bürgermeister das Ruhegehalt drei Jahre lang um 20 Prozent gekürzt. Oder er verliert diese Einkünfte komplett.

In der Verhandlung hat Landrat Günther Schartz auch erklärt, warum seine Behörde in der Anklageschrift keine konkrete Sanktion gefordert hatte. So habe beispielsweise die Möglichkeit bestanden, dass ein Abwahlverfahren gegen Busch möglich gewesen sei. Zudem habe der Bürger bei der nächsten turnusmäßigen Wahl die Möglichkeit gehabt, das Verhalten Buschs zu bewerten. Die Amtszeit Buschs wäre ursprünglich Anfang 2020 zu Ende gewesen.

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