Fahrtkostenaffäre Busch: Der Ruhestand bringt ihm keine Ruhe

Trier/Waldrach · Die Verbandsgemeinde Ruwer hat ab dem 1. August keinen Bürgermeister mehr. Die Kreisverwaltung will den erkrankten Bernhard Busch (FDP) in den vorzeitigen Ruhestand schicken. Dennoch geht die Fahrtkostenaffäre weiter.


"Wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit" werde die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Ruwer, Bernhard Busch (57), mit Ablauf des Monats Juli in den Ruhestand versetzen. Das teilt Kreis-Sprecher Thomas Müller am Freitagmorgen mit. Busch ist seit Mitte März krankgeschrieben.

Bernhard Busch habe diesen Schritt selbst beantragt, erklärt Müller. "Eine amtsärztliche Untersuchung war auch Grundlage der Entscheidung." Busch selbst ist am Freitag nicht zu sprechen. Sein Rechtsanwalt Andreas Ammer bestätigt auf TV-Anfrage die Mitteilung der Kreisverwaltung. "Dieser Schritt hat gesundheitliche Gründe", sagt Ammer. Die Fahrtkostenaffäre, in deren Mittelpunkt Bernhard Busch vor zwei Jahren geriet (siehe Info), geht dennoch weiter. Jetzt geht es um die Ruhestandsbezüge des Mannes, der seit 1996 Bürgermeister der VG Ruwer ist.
2015 war Busch von einem Mitarbeiter seiner eigenen Verwaltung angezeigt worden. Der Vorwurf: Der Bürgermeister habe Fahrtkosten nicht korrekt abgerechnet. Das Amtsgericht Trier verwarnte Bernhard Busch schließlich Ende Oktober 2016 wegen Betrugs und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde (der TV berichtete).

Busch hatte vor Gericht alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt: Zwischen 2001 und 2015 hat er Reisekostenerstattungen für Fahrten mit seinem Dienstwagen für sich behalten, anstatt sie an die Verbandsgemeinde Ruwer weiterzuleiten. In der Summe waren es zwischen 6000 und 7000 Euro. Um den entstandenen Schaden zu begleichen, hatte der Bürgermeister 15?000 Euro bei der Verbandsgemeinde hinterlegt. Seine Erklärung in der Gerichtsverhandlung im Oktober 2016 lautete: "Es war mir nicht bewusst, dass ich mich falsch verhalte. Ich habe keinen Gedanken daran verloren."

Mit dem Urteil des Amtsgerichts war die Fahrtkostenaffäre jedoch nicht beendet. Denn ebenso wie das Gericht kam auch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als sogenannte Disziplinarbehörde nach langer Prüfung zu dem Schluss, dass Bürgermeister Busch ein schweres Dienstvergehen begangen habe, als er die Fahrtkosten nicht weiterleitete. Eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Trier soll klären, ob dieses Dienstvergehen bestraft werden soll. Der Termin: 23. November, 9 Uhr.

Dieser Termin steht weiterhin. "Das Verfahren wird fortgeführt", sagt Kreis-Sprecher Müller. Die Versetzung in den Ruhestand ändere daran nichts. Nur geht es jetzt nicht mehr um eine Entfernung aus dem Dienst. Das Verwaltungsgericht wird laut Müller "die Frage nach einer möglichen Aberkennung des Ruhegehalts" klären.
Im Klartext: Bernhard Busch, der als Bürgermeister einer Verbandsgemeinde in die Besoldungsgruppe B?3 eingestuft ist und ein Grundgehalt von 7300 Euro bezieht, könnte im Fall eines Schuldspruchs seine gesamten Bezüge verlieren. Das Ruhegehalt hat für Beamte, Richter und Soldaten die Funktion der gesetzlichen Rente und betrieblichen Altersvorsorge.

Parallel zur Fortsetzung der Fahrtkostenaffäre braucht die Verbandsgemeinde Ruwer einen neuen Bürgermeister. Seit Buschs Erkrankung Mitte März leiten die Beigeordneten Karl-Heinrich Ewald (SPD) und Josef Kruft (FWG) die Geschäfte. Das werden sie laut Mitteilung von Thomas Müller bis zur Neuwahl auch weiterhin tun. Die 55 Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Ruwer wurden am Freitagmorgen über Buschs Versetzung in den Ruhestand informiert. Ein Termin für eine Neuwahl steht noch nicht fest, nach Informationen des TV soll sie im Oktober stattfinden.Kommentar

Diesen tiefen Fall hat er selbst verursacht
Von Jörg Pistorius

Bernhard Busch geht durch die Hölle. Die Vorwürfe des Betrugs, die öffentliche Diskussion, der Prozess - ein furchtbares Ende seines erfolgreichen Arbeitslebens. Jetzt droht ihm mit der Aberkennung seiner Ruhestandbezüge auch eine finanzielle Not. Hat der Mann all das verdient? Die Antwort tut nicht nur ihm selbst weh. Sie lautet: Ja, seine Verfehlung war derart schwer. Er hat seinen Fall selbst verursacht.

Bernhard Busch ist alles andere als ein Verbrecher. Er wollte sich nicht systematisch bereichern. Ein solcher Vorwurf ist absurd. Nein, es war eher Gedankenlosigkeit, Fahrlässigkeit, fehlende Sorgfalt in kleinen Details. Doch Korrektheit gerade in diesen Details gilt für hochrangige Wahlbeamte ebenso wie für jeden Arbeitnehmer.

Politiker, die unverdiente Gelder einsacken, gehören zum Hassbild Nummer eins in der öffentlichen Wahrnehmung. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Kreisverwaltung konnten und durften diese Affäre nicht unter den Teppich kehren. Sie mussten ermitteln, öffentlich und transparent. Das war und ist keine Hexenjagd, sondern eine notwendige Reaktion auf ein falsches Verhalten über 15 Jahre hinweg. Auch wenn es weh tut: Die Verantwortung trägt Bernhard Busch. Deshalb muss er auch die Konsequenzen tragen. j.pistorius@volksfreund.de

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