Hat Bürgermeister Busch falsch abgerechnet? - Staatsanwalt ermittelt wegen möglichen Betrugs bei Fahrtkosten

Trier/Waldrach · Die Staatsanwaltschaft Trier hat ein Ermittlungsverfahren gegen Bernhard Busch wegen des Anfangsverdachts des Betrugs eingeleitet. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer hat 15000 Euro bei der Verbandsgemeindekasse hinterlegt.

 Die Fahrten mit seinem Dienstwagen bescheren Bernhard Busch derzeit Ärger. Die Staatsanwalt prüft, ob die Fahrtkostenabrechnungen richtig waren. TV-Foto: Archiv/ Friedemann Vetter

Die Fahrten mit seinem Dienstwagen bescheren Bernhard Busch derzeit Ärger. Die Staatsanwalt prüft, ob die Fahrtkostenabrechnungen richtig waren. TV-Foto: Archiv/ Friedemann Vetter

Foto: friedemann vetter (ve._), Friedemann Vetter ("TV-Upload vetter"

Trier/Waldrach. Bürgermeister Bernhard Busch hat 15 000 Euro bei der Kasse der Verbandsgemeinde Ruwer hinterlegt. Nach Auskunft seines Anwalts Dr. Andreas Ammer sei dies kein Schuldeingeständnis dafür, dass sein Mandant über Jahre hinweg bei Fahrtkosten betrogen hat. Dies wirft ihm ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer vor, der seinen Chef angezeigt und die Kreisverwaltung Trier-Saarburg informiert hat. Anwalt Ammer sagt, das hinterlegte Geld entspreche der Summe, die sein Mandant in mehr als zehn Jahren als Fahrtkostenerstattung von der Verbandsgemeinde erhalten hat.Dienstwagen der VG
Worum geht es bei der im Juli gestellten Anzeige? Dazu sagt der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen: Als Bürgermeister nutze Bernhard Busch einen Dienstwagen der Verbandsgemeinde. Mit diesem soll er zu Veranstaltungen von Gremien und Institutionen gefahren sein. Dafür sind ihm Beträge erstattet worden. Die setzen sich aus Sitzungsgeld und Reisekostenerstattungen zusammen. Busch soll diese Reisekostenanteile angeblich gegenüber der Verbandsgemeinde-Verwaltung verschwiegen und einbehalten haben. Und dass, obwohl ihm aufgrund der Nutzung des Dienstwagens kein entsprechender Aufwand entstanden war. Die Reisekostener stattung hätte somit der VG zugestanden.

Die Staatsanwaltschaft hat aufgrund der Vorwürfe des Mitarbeiters der VG-Verwaltung ein Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Busch wegen des Anfangsverdachts des Betrugs (siehe Extra) eingeleitet. Bisher ist offen, wann die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Fritzen: Die Aufnahme von Ermittlungen bedeute weder, dass ein Beschuldigter sich tatsächlich strafbar gemacht hat, noch, dass für eine Verurteilung eine große Wahrscheinlichkeit besteht.
Nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wird sich die Kreisverwaltung Trier-Saarburg mit den Vorwürfen beschäftigen - wegen möglicher disziplinarrechtlicher Konsequenzen. Kommt die Trierer Behörde zum Schluss, dass sich Busch nicht richtig verhalten hat, kann sie - je nach Schwere des Vergehens - Disziplinarmaßnahmen ergreifen.
Diese reichen vom Verweis über eine Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge und die Zurückstufung bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Extra

Was ist Betrug? Jemand betrügt, wenn er durch Täuschung einen Irrtum bei jemand anderem erweckt. Dieser Irrtum führt dann dazu, dass der Betrüger beispielsweise Geld erhält, das ihm nicht zusteht. Das hat zur Folge, dass der Betrogene einen finanziellen Schaden hat. Im Strafgesetzbuch befasst sich Paragraf 263 mit Betrug. Das Strafmaß wird dort mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe angegeben. har

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