Hundehalterin auf Bewährung verurteilt

Trier. (kat) Wegen fahrlässiger Körperverletzung hat das Amtsgericht Trier eine 29-jährige Hundehalterin aus Schweich zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Frau hatte Anweisungen des Ordnungsamtes mehrfach ignoriert und damit weitere Bissattacken in Kauf genommen.

Ein polizeiliches Gutachten, das der Richter verlas, hatte ergeben, dass die Hündin nicht als gefährlich einzustufen ist. Sie verhalte sich aggressiv, wenn sie von der Halterin verlassen werde und Passanten unbewusst eine kritische Distanz überschritten. Dann fühle sich die Hündin bedroht und beiße zu.

Vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich die Angeklagte bei den Opfern. Das Urteil des Richters: fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung (drei Jahre). Damit lag das Urteil einen Monat über dem Antrag von Staatsanwältin Frauke Straaten. Darin enthalten ist eine Vorstrafe, eine zweimonatige Haftstrafe auf Bewährung.

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