Mit einer Verordnung gegen das Park-Chaos

Tawern/Aach · Die Parkplatzsuche gehört in Trier zum Einkaufsbummel fast schon dazu. Doch auch in manchen kleineren Gemeinden wie Tawern (Verbandsgemeinde Konz) mangelt es an Abstellflächen. Der Ortsgemeinderat hat deshalb eine Stellplatzverordnung verabschiedet. Die zwingt Bauherren, ausreichend viele Parkplätze zu bauen.

 Durch parkende Autos am Straßenrand – wie hier in der Mannebacher Straße in Tawern – wird es manchmal ziemlich eng. TV-Foto: Christian Kremer

Durch parkende Autos am Straßenrand – wie hier in der Mannebacher Straße in Tawern – wird es manchmal ziemlich eng. TV-Foto: Christian Kremer

Tawern/Aach. Wären die Aacher so weit wie die Tawerner, dann hätten zwei Bauherren ein entscheidendes Problem weniger gehabt. Zwar ist das Landhotel & Café Im Gartenfeld inzwischen eröffnet worden. Doch über dem Haus schwebt ein Damoklesschwert. Denn die Betreiber müssen laut Baugenehmigung mehr Stellplätze nachweisen, als sie nachweisen können. Und bisher sind keine Plätze im Ort zu finden. Dagegen gibt es ein Mittel. Das nennt sich Stellplatzverordnung und Stellplatzablösesatzung. In solch einer Satzung wird von den Räten festgelegt, wie viele Plätze nachgewiesen werden müssen und was zu tun ist, wenn es an Parkplätzen mangelt. Doch in Aach gibt es solch eine Verordnung nicht.
Der Ortsgemeinderat Tawern hat jüngst eine Stellplatzverordnung beschlossen. Nicht wegen eines Cafés, sondern "weil ein Chaos auf den Straßen im Ortskern droht". Das sagt Josef Weirich, Ortsbürgermeister von Tawern. Dort leben rund 2600 Menschen. Er beschreibt für seinen Ort das, was sich so auch in anderen Gemeinden abspielt. Bei einem Besitzerwechsel wird in vielen Fällen aus einem Einfamilienhaus eines mit mehreren Wohnungen. Pro Wohneinheit müssen laut Landesbauverordnung 1,5 Stellplätze nachgewiesen werden. Diese Rechnung geht bei zwei Fahrzeugen pro Familie nicht mehr auf. Die Folge sind zugeparkte Straßen, Wege und Plätze. In Tawern haben die Ratsmitglieder darauf verzichtet, Ablösesummen in die Satzung reinzuschreiben, mit denen sich Hausbesitzer von Stellplätzen freikaufen können. "Mit dem Geld allein ist uns nicht geholfen", sagt Weirich. Ihm und seinen Kollegen im Gemeinderat geht es darum, dafür zu sorgen, dass im Umfeld der Neu- und Umbauten die Straßen nicht zugestellt werden (siehe Extra). Weirich ist sicher, dass weitere Gemeinden ebenfalls Stellplatzverordnungen beschließen.
Anders als die Tawerner hat bereits vor mehr als zehn Jahren der Ortsgemeinderat Föhren (rund 2700 Einwohner, VG Schweich) die Lage eingeschätzt. In der Gemeinde gibt es ebenfalls eine Stellplatzverordnung. Zusätzlich haben Bauherren in der Meulenwaldgemeinde die Möglichkeit, sich mit 2580 Euro pro Platz von der Schaffung eigener Parkplätze freizukaufen.
Der Bau eines Dienstleistungszentrums war damals Ursprung für die Satzung. Ortsbürgermeister Jürgen Reinehr: "Das Geld für die Ablöse war so etwas wie ein Unkostenbeitrag bei der Errichtung eines öffentlichen Parkplatzes." Schließlich habe die vom Bauherrn gezahlte Summe nicht ausgereicht, den Bau komplett zu finanzieren.
Probleme mit dem Platz zum Parken sieht Ortsbürgermeister Matthias Daleiden auch in seiner Gemeinde Trierweiler (VG Trier-Land) mit ihren rund 3700 Einwohnern. Dort wird es im Zentrum rund um die Kirche schon mal eng. "Eine Stellplatzverordnung wäre da sicher eine Idee, um künftig für Abhilfe zu sorgen", sagt Daleiden. "Doch auf der anderen Seite fürchte ich, dass wir uns mit einer Verordnung eine Menge Ärger einhandeln." Deshalb wolle er lieber erst einmal abwarten und schauen, wie sich die Dinge weiterentwickeln.
Für Daleidens Amtskollegen Dieter Spies (Reinsfeld, rund 2300 Einwohner, VG Hermeskeil) steht hingegen fest, dass trotz der Größe seiner Gemeinde eine Stellplatzverordnung nicht notwendig ist. "Wir haben viel Platz", sagt er. Es gebe genügend öffentlichen Parkraum und bei den einzelnen Häusern normalerweise auch ausreichend Platz. Ähnlich sieht das Alfred Bläser, Ortsbürgermeister von Gusterath (1900 Einwohner, VG Ruwer). Es sei zwar richtig, dass es in manchen Haushalten früher ein Auto gab und heute vier. Doch seien bisher keine Beschwerden über zugeparkte Straßen und Wege eingegangen.
In Wincheringen (rund 1900 Einwohner, VG Saarburg) gibt es auch noch keine Verordnung wie in Föhren oder Tawern. Ortsbürgermeister Leo Holbach: "Wir kommen noch klar." Doch habe sich die Situation durch den Zuzug vieler Neubürger in den vergangenen zehn Jahren verändert. "Es müssen deshalb weitere Parkmöglichkeiten gebaut werden", sagt Holbach. Doch dazu will man noch nicht Bauherren zur Kasse bitten, die nicht genügend Parkraum auf ihrem Grundstück nachweisen können.Extra

Die einstimmig beschlossene Tawerner Satzung sieht vor, dass bei Neubauten jeweils zwei Stellplätze für Einzelhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser mit einer Wohnung nachgewiesen werden müssen. Für Mehrfamilienhäuser sind je Wohnung unter 55 Quadratmeter 1,5 Stellplätze und ab 55 Quadratmeter zwei Stellplätze erforderlich. Neben Städten wie Schweich (5100 Euro Ablöse pro Platz) oder Konz (5850 Euro), Hermeskeil (2500 Euro) und Saarburg (6000 Euro) verlangt beispielsweise auch Freudenburg in der VG Saarburg Geld bei fehlenden Parkplätzen. 1534 Euro müssen dort gezahlt werden. In der Stadt Trier müssen zwischen 4554 und 10 662 Euro gezahlt werden. har/f.k.

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