Neuer Anlauf für einen endgültigen Ratsbeschluss

Newel-Butzweiler · Gemeinden wachsen oder schrumpfen, verändern praktisch laufend ihr Gesicht. Wo und wie neue Häuser dazukommen dürfen, darüber wird mitunter lange diskutiert und gestritten. Das Beispiel eines Mehrfamilienhauses in Newel-Butzweiler macht deutlich, was alles zu beachten ist und wie beschwerlich der Weg sein kann.

 Darf ein Mehrfamilienhaus auf einer Fläche in der Dorfmitte (roter Kreis) gebaut werden? Mit dieser Frage muss sich erneut der Neweler Gemeinderat beschäftigen. TV-Foto: Portaflug/TV-Grafik

Darf ein Mehrfamilienhaus auf einer Fläche in der Dorfmitte (roter Kreis) gebaut werden? Mit dieser Frage muss sich erneut der Neweler Gemeinderat beschäftigen. TV-Foto: Portaflug/TV-Grafik

Newel-Butzweiler. In Deutschland geht gar nichts einfach so. Schon gar nicht das Bauen eines Hauses. Gebäude dürfen nur da gebaut werden, wo entsprechende Flächen ausgewiesen werden. Relativ oft werden dafür bisher unbebaute Grundstücke genommen. Solche Baugebiete können wie im Schweicher Ermesgraben mehrere Hektar groß werden. Komplizierter kann es werden, wenn in der bestehenden Ortslage weitere Plätze für neue Häuser entstehen sollen. Was da alles geschehen kann, zeigt ein Beispiel aus Newel-Butzweiler.
Die Ausgangslage: Knapp 1500 Menschen leben aktuell in Newel-Butzweiler. Neue Bauplätze sind dort Mangelware. Beim Blick von oben aufs Dorf wird deutlich, dass unweit der Kirche ein relativ großes Gelände unbebaut ist. Diese Grünfläche ist in den vergangenen 30 Jahren kleiner geworden. Dazu sagt Willi Arnoldy, Oberbürgermeister von Newel, dass einige Grundstücksbesitzer Baurecht für Familienhäuser bekamen, obwohl kein gültiger Bebauungsplan vorhanden war. Weil sich die Häuser jedoch in das bestehende Ortsbild einfügten, gab es trotzdem Genehmigungen. So entstand die St.-Martin-Straße.
Die Ergänzungssatzung: Es sei Wunsch der Anlieger gewesen, dass die Gemeinde eine Ergänzungssatzung für die Flächen an der St.-Martin-Straße erlässt, sagt Arnoldy. Diese sollte auch Gelände umfassen, die bisher noch nicht bebaut sind. Vorteil: Die Erschließungskosten konnten so auf mehrere Schultern verteilt werden. Die Pfarrgemeinde St. Remigius Butzweiler als Landbesitzerin auf der unbebauten Seite der Straße musste in der Folge für die Erschließung zahlen. Im Gegenzug wurde aus einer Wiese Bauland.
Das Projekt: Der Hintergedanke der Neweler war wohl, dass gegenüber den Häusern in der St.-Martin-Straße zwei weitere Häuser gebaut werden. Dirk Pleyer vom Büro Komplex+ Architektur aus Kordel sieht das anders. Er versucht seit Monaten, das Einvernehmen für die Bauvoranfrage für den Bau eines Mehrfamilienhauses mit zwölf Einheiten zu erhalten (siehe Extra).
Mit dieser Idee hatten die Neweler wohl nicht gerechnet. Dazu sagt der Ortsbürgermeister: "Erst mit Stellung der Bauvoranfrage wurde der Gemeinde und den Anliegern bewusst, dass man durch die Satzung auch die Möglichkeit für den Bau eines Mehrfamilienhauses geschaffen hatte."
Architekt Pleyer glaubt an den Erfolg seines Vorhabens: "Es gibt schon Anfragen für die Wohnungen." Er hat die Pläne für das Gebäude in Butzweiler nach eigener Aussage mehrfach verändert, um den Wünschen von Anwohnern und Gemeinde zu entsprechen. Er stellt klar: "Ich bewege mich im Rahmen der Vorgaben der Ergänzungssatzung."

DieBefangenheit: Bereits mehrfach hat sich der Neweler Gemeinderat mit dem Projekt beschäftigt. Am 15. Oktober haben dann dem Projekt kritisch gegenüberstehende Anlieger der Sankt-Martin-Straße die Gemeinde Newel informiert, dass bei der Beschlussfassung vom 22. September zwei Ratsmitglieder mit abgestimmt haben, bei denen ein Sonderinteresse vorlag. Es handelt sich dabei um Jutta Roth-Laudor und Hans Scheuern. Beide Gemeinderatsmitglieder sind auch Mitglieder des Pfarrverwaltungsrats Butzweiler. Dieses Gremium ist für die wirtschaftlichen Belange der Pfarrei zuständig, die die Baugrundstücke an der St.-Martin-Straße dem Investor per Erbpacht (siehe Extra) überlassen will. Sie sind somit befangen.
Ja oder Nein?: In seiner Sitzung am Donnerstag, 19. Januar, um 20 Uhr im Bürgerhaus Butzweiler wird der Gemeinderat erneut über das Einvernehmen zum Vorhaben entscheiden. Ob er den Plänen seinen Segen gibt, ist allein deshalb unklar, weil sich der Rat in den vergangenen Jahren unterschiedlich positioniert hat. Zwar hat das Gremium das Einvernehmen zur Bauvoranfrage mehrfach nicht erteilt. In der Sitzung am 22. September stimmte der Rat dem Projekt unter Bedingungen zu. Unter Bauchschmerzen. Ortsbürgermeister Arnoldy sagt: "Die Gemeinde Newel hat erhebliche Bedenken, ob die in den Planunterlagen dargestellte Modellierung des Geländes so umsetzbar ist."
Gut einen Monat später in der Sitzung am 3. November wird dann das Einvernehmen nicht mehr erteilt.
An dieser Stelle kommt nun die Kreisverwaltung ins Spiel: Die hat inzwischen der Gemeinde mitgeteilt, dass sie die Begründung für die ablehnende Haltung für nicht ausreichend hält. Sollte der Rat bei seiner bisherigen Argumentation bleiben, werde die Kreisbehörde nach Worten Arnoldys das Einvernehmen der Ortsgemeinde ersetzen.
Meinung

In der Zwickmühle
Auf der einen Seite sind da die Anwohner der St.-Martin-Straße in Newel-Butzweiler, die offensichtlich kein Mehrfamilienhaus in direkter Nachbarschaft haben wollen. Auf der anderen Seite ist da die Kreisverwaltung, die die Argumentation des Gemeinderats Newel gegen das Projekt wohl für zu schwach hält. In diesem Spannungsfeld müssen die Mitglieder des Rats nun erneut entscheiden. Darum sind sie nicht zu beneiden. Die Neweler mögen sich aufgrund der offensichtlich lange Zeit nicht erkannten Befangenheit von Ratsmitgliedern und einer vielleicht nicht eindeutigen Festlegung in der Ergänzungssatzung selbst in eine Zwickmühle manövriert haben. Festzustellen bleibt, dass die Menschen auf Gemeindeebene oft sehr genau hinschauen, was ihre gewählten Räte machen. Es wäre schön, wenn dieses Interesse dazu führen würde, sich dauerhaft in der Kommunalpolitik zu engagieren. Dann hätte das Hin und Her ums Mehrfamilienhaus wenigstens ein positives Ergebnis. h.jansen@volksfreund.deExtra

Die Bauvoranfrage oder Bauanfrage soll die Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit dem Baurecht klären. Eine Bauvoranfrage ist dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach geltendem Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung hat ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren. Erbpacht: Während Privatleute oder Kommunen Bauland normalerweise verkaufen, nutzen kirchliche Institutionen oft das Instrument des Erbbaurechts. Dabei gewähren sie gegen Zahlung einer jährlichen Pacht meist auf 99 Jahre das Recht auf Nutzung eines Geländes. Gerade bei hohen Landpreisen hat das für den Bauherren den Vorteil, nicht auch noch ein Grundstück kaufen zu müssen. har

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