Justiz Oberverwaltungsgericht rollt Fahrtkostenaffäre Busch neu auf

Koblenz/Waldrach · Ein Zeuge berichtet in Koblenz detailliert, wie die Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen des damaligen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ruwer herausgekommen sind.

OVG Fahrtkosten Bürgermeister Prozess
Foto: Friedemann Vetter

Zum dritten und vermutlich zum letzten Mal hat sich ein Gericht mit der sogenannten Fahrtkosten- oder Dienstwagenaffäre  von Bernhard Busch beschäftigt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz muss darüber entscheiden, ob dem früheren Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Ruwer das Ruhegehalt aberkannt wird. Das will Busch verhindern. Und auch Landrat Günther Schartz hat in der Sitzung der Disziplinarkammer deutlich werden lassen, dass er mit einer weniger harten Ahndung des Fehlverhaltens leben kann.

Rückblende: Es ist unbestritten, dass Busch über Jahre hinweg Fahrtkostenerstattungen  für sich behalten hat, die er eigentlich der VG hätte weiterreichen müssen. Denn der inzwischen aus Krankheitsgründen aus dem Dienst geschiedene Amtschef hatte die Fahrten mit einem Dienstwagen absolviert. 192 Fälle sind bekannt und von Busch auch eingeräumt. Doch die Tatsache, dass ohne die Aufdeckung dieser Betrugsfälle der VG ein Schaden von geschätzt 15 000 Euro entstanden wäre, interessiert die Richter der Kammer offensichtlich eher am Rande.

Im Mittelpunkt der Verhandlung steht die Aussage eines Mitarbeiters der VG-Verwaltung Ruwer. Der Mann hatte mit seiner Anzeige 2015 die Angelegenheit ins Rollen gebracht, ist aber in den beiden bisherigen Prozessen vor dem Verwaltungsgericht und dem Amtsgericht nicht angehört worden. Vor allem Buschs Anwalt Robert Hotstegs hat Klärungsbedarf. Aber auch Richter Dr. Jörg Schuhmacher will wissen, wie und wann dem Zeugen die Unregelmäßigkeiten aufgefallen sind und warum er nicht seinen Chef damit konfrontiert habe.

Der Zeuge spricht unter anderem von fehlendem Vertrauen und davon, dass sein direkter Vorgesetzter sprichwörtlich mit den Achseln gezuckt habe, als er einen Verdacht geäußert habe. Laut dem Mitarbeiter sei er bereits Anfang der 2000er-Jahre von Kollegen auf zu Unrecht abgerechnete Fahrten hingewiesen worden. Damals war er für die Fahrtkostenabrechnungen zuständig. „Es war jedoch kein Hinweisgeber bereit, mit mir zum Bürgermeister zu gehen.“ Er habe die entsprechenden fraglichen Unterlagen deshalb nur aufbewahrt und weiter nichts unternommen.

Später wechselt der Mitarbeiter zum Standesamt. Mit den Fahrtkostenabrechnungen ist er nicht mehr befasst: „Ich war froh, nichts mehr damit zu tun zu haben.“ Doch es gibt laut seiner Aussage in den Folgejahren weitere Hinweise von Kollegen. Erst Mitte 2015 erfährt er durch einen Anruf beim Gemeinde- und Städtebund, dass Busch eine Fahrtkostenerstattung bekommen hat, obwohl ihm durch die Nutzung des Dienstwagens keine Kosten entstanden sind.

Mit diesem Wissen vergleicht er die Fahrtkostenabrechnungen und geht anschließend zur Kreisverwaltung und zur Staatsanwaltschaft. „Damit nichts unter den Teppich gekehrt wird“, erklärt der Verwaltungsmitarbeiter, der zwischenzeitlich vor Gericht sagt, dass er den Eindruck habe, auf der Anklagebank zu sitzen.

Der Zeuge verwahrt sich gegen die Aussage, er habe Busch nur deshalb angezeigt, da er bei einer Beförderung übergangen worden sei. Er habe sich zwar um diese Stelle beworben, diese jedoch eigentlich gar nicht haben wollen.  Ihm sei nach seinem Wechsel zum Standesamt klar geworden, dass man etwas unternehmen müsse.

Bis zu diesem Zeitpunkt hat Bernhard Busch geschwiegen. Nach einer Sitzungsunterbrechung und nachdem der Zeuge den Saal verlassen hat, ergreift der frühere Bürgermeister das Wort. Wie bereits vor dem Verwaltungsgericht Trier sagt er, dass er sich bis heute nicht erklären könne, warum er das Geld für sich behalten habe. Es sei falsch, dass er als unbelehrbarer Tyrann dargestellt  werde. Nachdem sein Ruf zerstört worden sei, dürfe es nun nicht sein, dass er auch noch finanziell ruiniert werde.

Werden einem Beamten die Pensionsansprüche gestrichen, dann wird er über die Gesetzliche Rentenversicherung nachversichert. Die Beiträge fließen aus dem Risikostrukturfonds der Rheinischen Versorgungskasse. Die ausgezahlte Rente ist dann deutlich niedriger als die ursprüngliche Pension.

Erwartungsgemäß hat es nach der Verhandlung kein Urteil gegeben.  Vermutlich innerhalb der kommenden zwei Wochen werden Busch und die Kreisverwaltung Trier-Saarburg über den Urteilstenor informiert. Eine ausführliche Begründung folgt später. Gegen die Entscheidung des OVG gibt es im Normalfall keine Rechtsmittel mehr.

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