Bergbau Klage gegen Gipsabbau abgewiesen

Ralingen/Trier · Gemeinde Ralingen scheitert vor dem Verwaltungsgericht Trier.

Ralingen Klage gegen Gipsabbau abgewiesen
Foto: Portaflug Föhren

Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die gegen das Land Rheinland-Pfalz gerichtete Klage der Ortsgemeinde Ralingen wegen der bergrechtlichen Zulassung des Rahmenbetriebsplans für das Gipsbergwerk Ralingen abgewiesen (VG Trier, Urteil vom 11. Januar 2019 – Aktenzeichen 9 K 2641/18.TR).

Auf dem Gebiet der Sauertal-Gemeinde Ralingen wird seit Jahrzehnten untertägig Gips- und Anhydritgestein gewonnen. Nachdem sich nun das Abbau-Vorkommen dem Ende zuneigt, betrieb die in dem gerichtlichen Verfahren beigeladene Abbaufirma eine Erweiterung des Abbaugebiets. Im April 2017 erteilte das Land Rheinland-Pfalz die Zulassung des notwendigen Rahmenbetriebsplans.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat die Ortsgemeinde Ralingen vor dem Verwaltungsgericht Trier geklagt (der TV berichtete). Laut Gericht machte sie unter anderem geltend, dass die Eigentümerinteressen und die Planungshoheit der Ortsgemeinde nicht hinreichend berücksichtigt worden seien.

Es handele sich um eine „bergrechtliche Verhinderungsplanung“, die den ausschließlichen Zweck verfolge, den Bau von Windkraftanlagen mit angeblich höherrangigen bergbaulichen Interessen zu blocken.

Dies sahen die Trierer Verwaltungsrichter anders und wiesen die Klage ab. Die Ortsgemeinde greife einen an einen Dritten gerichteten Verwaltungsakt an. Deshalb sei allein maßgeblich, ob nachbarschützende Vorschriften verletzt würden. Dies treffe nicht zu.

Eine Verletzung der Planungshoheit der Klägerin sei nicht gegeben, da eine konkrete Planung für Windkraft nicht vorhanden sei. Der regionale Raumordnungsplan sehe Windenergieanlagen auf dem in Rede stehenden Ralinger Areal nicht vor.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort