Update (12.40 Uhr): Fahrtkostenaffäre: Ruwerer VG-Bürgermeister Bernhard Busch muss vor Gericht - Stellungnahmen

Trier. · Die Fahrtkostenaffäre von Verbandsgemeinde-Bürgermeister Bernhard Busch wird vor dem Amtsgericht Trier verhandelt. Das hat das Gericht heute mitgeteilt und einen Termin anberaumt.

 Bernhard Busch ist mit seinem Dienstwagen viel unterwegs. Wegen Unstimmigkeiten bei der Abrechnung von Fahrten droht ihm nun ein Strafbefehl. TV-Foto: Archiv/ Friedemann Vetter

Bernhard Busch ist mit seinem Dienstwagen viel unterwegs. Wegen Unstimmigkeiten bei der Abrechnung von Fahrten droht ihm nun ein Strafbefehl. TV-Foto: Archiv/ Friedemann Vetter

Foto: friedemann vetter (ve._), Friede ("TV-Upload vetter"

Die Staatsanwaltschaft Trier hatte im Juli einen Strafbefehl für den Ruwerer Verbandsgemeide-Bürgermeister Bernhard Busch beantragt, weil dieser zwischen 2010 und 2015 Fahrtkosten falsch abgerechnet haben soll. Busch ist auch Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion in Trier-Saarburg. Insgesamt geht es um 63 Fälle, in denen Busch mit einem von der Verbandsgemeinde finanzierten Auto unterwegs gewesen sein soll, beispielsweise zum Gemeinde- und Städtebund nach Mainz oder von der Verwaltung in Waldrach nach Trier zu Kreistagssitzungen. Dafür soll Busch Reisekosten bekommen haben, die er eigentlich an die Verbandsgemeinde hätte weitergeben müssen - weil er mit dem Dienstfahrzeug unterwegs war. Insgesamt geht es um eine Summe von 6300 Euro.

Mitte Juli hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl von 220 Tagessätzen wegen Betrugs durch Unterlassen beim Amtsgericht beantragt. Diesen hätte das Gericht nun erlassen können, dann hätte Busch ohne weitere Verhandlung nach TV-Informationen 22.000 Euro zahlen müssen.

Wie das Amtsgericht Trier nun aber mitteilt, hat die zuständige Richterin Bedenken, über den Strafbefehl ohne Hauptverhandlung zu entscheiden. Das heißt: Es kommt zu einem öffentlichen Termin. Diesen hat das Gericht auch schon angesetzt: Das Verfahren findet am Dienstag, 25. Oktober, um 9 Uhr im Amtsgericht statt (Sitzungssaal 74). Das Gericht wollte sich auf TV-Anfrage nicht weiter zur Art der Bedenken äußern. Dies im Vorfeld nicht zu tun, ist naheliegend, weil der Richterin sonst Befangenheit vorgehalten werden könnte. Bei diesem Gerichtstermin wird die Richterin zunächst erläutern, warum sie den Strafbefehl in der von der Staatsanwaltschaft beantragten Form nicht erlassen will. Sie könnte beispielsweise ein anderes Strafmaß vorschlagen. Einen solchen Vorschlag könnten dann die Staatsanwaltschaft oder Bernhard Busch akzeptieren oder ablehnen - im letzteren Fall käme es dann zur Verhandlung, und das Gericht würde entscheiden.

Der Bürgermeister hatte sein Fehlverhalten eingeräumt. Ein Mitarbeiter der VG-Verwaltung hatte Busch vor einigen Monaten wegen fehlerhafter Abrechnungen angezeigt. Politische Konsequenzen lehnte der Ruwerer Verwaltungschef ab.

Sein Anwalt, Dr. Andreas Ammer, betonte gegenüber volksfreund.de, der Termin vor dem Gericht ändere nichts an der Sachlage. Bernhard Busch habe den Fehler eingeräumt und den Schaden schon vor den Ermittlungen wieder gutgemacht. Bereits im Herbst 2015 hatte der VG-Bürgermeister 15.000 Euro bei der Verbandsgemeinde hinterlegt.

Extra

Zur Person: Bernhard Busch ist 56 Jahre alt und seit 1996 Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer. Zuvor war er im diplomatischen Dienst. Außerdem hat er als Gymnasiallehrer gearbeitet. Er ist verheiratet und hat zwei Söhne. Seit 2015 ist er FDP-Mitglied. Zuvor war er für die Freien Wähler aktiv.

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