Wildschweine und Rehe verwüsten Weinberge

Fell/Longuich/Konz-Filzen · Immer wieder gibt es Probleme zwischen Winzern und Jägern: Drei Moselwinzer aus Fell-Fastrau, Kenn und Longuich beklagen massive Schäden in ihren Weinbergen durch Rehe und Wildschweine. Den Jägern werfen sie vor, zu wenig Wild zu schießen. Auch an der Saar gibt es Schäden.

Fell/Longuich/Konz-Filzen. Neu ist das Thema nicht, aber wohl in einigen Bereichen immer noch ungelöst: Schäden in Weinbergen durch Wildschweine und Rehe. Um mehr Gehör zu finden, haben sich die drei Winzer Matthias Kronz aus Fell-Fastrau, Norbert Briel aus Kenn sowie Ulrich Heinen aus Longuich-Kirsch zusammengetan, um auf ihre Probleme aufmerksam zu machen.
Bis zu 80 Prozent Einbußen


"Rehe haben die Triebe aufgefressen. Das bedeutet für mich einen kompletten Ernteausfall", schimpft Winzer Norbert Briel. "Ich werfe alles hin, wenn die Jäger nicht mehr schießen", wettert er weiter. Auch Matthias Kronz ist sauer. "Einen gewissen Schaden tolerieren wir ja, doch es nimmt überhand", sagt der Winzer. In seinen Weinbergen plagen ihn das Jahr über vor allem immer wieder Verwüstungen durch Wildschweine. "Das Arbeiten mit den Maschinen ist kaum möglich", sagt Kronz.
Auch Winzer Ulrich Heinen ist empört: "Bei der vergangenen Ernte hatte ich teilweise 80 Prozent Einbußen durch Wildfraß." Die Möglichkeit, die Weinberge durch Zäune vor Wild zu schützen, sei zu kostenintensiv und behindere die Arbeit. Die drei Winzer fordern: "Die Jäger müssen mehr schießen."
Einer der geforderten Jagdpächter ist Achim Schmitt aus Longuich. "Das ist fast schon wie damals zur Zeit der Hexenverfolgung, was hier passiert", sagt der Jäger, der selbst auch Winzer ist. Im vergangenen Jahr habe er 16 Sauen auf einer Revierfläche von 100 Hektar geschossen. Das sei weit über dem Landesdurchschnitt, "der liegt bei acht bis neun Wildschweinen auf dieser Fläche". Mit den anderen Winzern gebe es keine Probleme. Er sei immer wieder mit ihnen im Gespräch.
Miteinander zu reden, das rät auch die Untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Die Behörde greife auch immer wieder vermittelnd ein, sagt Pressesprecher Thomas Müller. Mit dem neuen Landesjagdgesetz, das seit Januar gilt (siehe Extra), werden Abschusszahlen nicht mehr behördlich festgesetzt, sondern in dem neuen Pachtvertrag zwischen den beiden Parteien festgesetzt. "Damit wird die Eigenverantwortung der Gemeinden und Verbandsgemeinden gestärkt", sagt Müller. Laut dem Jagdgesetz haben die Winzer keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Wildschäden, da Weinberge zu den Sonderkulturen gehören. Aber auf privatrechtlicher Ebene könne ein Schadensersatz gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden, meint Geschäftsbereichsleiter Markus Justen.
Die Winzer drohen, ihr Problem auf eine andere Weise zu lösen: "Wir führen nachts die Arbeiten mit den Maschinen durch, um den Weinberg dann durch den Lärm vor Wild zu schützen", kündigen zwei Winzer an. "Es muss etwas passieren."
Auch an der Saar sind Wildschäden in den Weinbergen nicht unbekannt. "Die Schäden sind schon enorm", sagt Claus Piedmont, Saar-Winzer in Konz-Filzen und Jäger. Das Problem sei, dass zurzeit das Rehwild die jungen Triebe fresse - für die Tiere eine Delikatesse. "Es ist teilweise haarsträubend, aber wir können das Rehwild deswegen nicht schießen." Zurzeit seien die Tiere trächtig. "Es ist aber ein temporäres Problem", sagt der Winzer. Bis zu sechs Wochen lang könne es andauern. Schlimmer als der Abfraß der Triebe sei der des sogenannten Zielholzes. Das ist der Teil, der im kommenden Jahr zur Rute werden soll, die Früchte trägt.
Zäune teurer als Schaden


Weinberge gegen Wildschweine oder Rehe mit einem Zaun zu schützen, hält auch er für wenig ratsam. "Da ist der Elektrozaun im Zweifel teurer als der Schaden." Er hat einen anderen Tipp, um zumindest die Triebe vor den Rehen zu schützen: Buttermilch, die dort gespritzt wird. "Das Rehwild frisst alles, aber nichts, was ranzig ist." Und Buttermilch werde sofort ranzig. Was auch helfe, sei Kölnisch Wasser, stark verdünnt. Piedmont: "Das hält dann bis zum nächsten Regen."Seit Januar diesen Jahres gelten neue jagdrechtliche Vorschriften in Rheinland-Pfalz. Die gravierendste Veränderung betrifft die Abschussregelung für Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwild. Grundsätzlich wird auf eine behördliche Festsetzung der Abschusszahlen verzichtet, da sie in der Vergangenheit ein Anwachsen der Wildbestände nicht verhindern konnte. Laut Gesetz müssen beim Abschuss des Wildes die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Bekämpfung von Tierseuchen gewahrt bleiben. Werden diese Ansprüche nicht berücksichtigt, kann das Amt einen mindestens zu erfüllenden Abschussplan festsetzen. Die Jäger müssen ihre Abschusszahlen der Behörde quartalsweise (früher monatlich) vorlegen. kat

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