Justiz Staatsanwaltschaft geht gegen Babic-Freispruch vor

Trier · Nicht zum ersten Mal musste sich der Trierer NPD-Funktionär Safet Babic wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Dieses Mal kam er mit einem Freispruch davon – vorerst zumindest.

Foto: TV/Friedemann Vetter

Die Trierer Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch von NPD-Funktionär Safet Babic Revision eingelegt. Das kündigte Oberstaatsanwalt Manfred Stemper im Gespräch mit dem TV an. Das Trierer Amtsgericht hatte den Rechtsextremen am Dienstag vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 40-jährigen NPD-Politiker vor, mit einer Äußerung auf seiner Facebookseite die nationalsozialistische Gewaltherrschaft verherrlicht zu haben. Zudem habe Babic – ebenfalls im Internet – Äußerungen gemacht, die von der Trierer Staatsanwaltschaft als antisemitische Hetze bewertet werden.

Der Trierer NPD-Kreisvorsitzende hatte die Vorwürfe dagegen zurückgewiesen und von einer „offensichtlich ideologisch motivierten Anklage“ gesprochen.

Während Babic dieses Mal freigesprochen wurde, zog der NPD-Funktionär in einem anderen Prozess wegen Volksverhetzung den Kürzeren.  Im Juli vergangenen Jahres verurteilte das Trierer Landgericht den Trierer Rechtsextremen zu 1200 Euro Geldstrafe, weil er bei einer Kundgebung vor der Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende Flüchtlinge herabgewürdigt und ihnen die Menschenwürde abgesprochen habe. Weil sich der Prozess über Jahre gezogen hatte, wurden Babic seinerzeit 200 Euro erlassen.