Trierer Polizei zerschlägt riesigen Drogenhändlerring

Trier · Erfolg für die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Trier: Nach umfangreichen Ermittlungen gegen 204 Verdächtige wurde der Handel mit insgesamt rund 400 Kilogramm Drogen aufgedeckt. 53 Haftbefehle wurden ausgestellt.

Auf die Schliche kamen die Ermittler dem Drogenhändlering vor zwei Jahren. Damals flogen zwei Libanesen auf, die in Trier unter dem Deckmantel eines Autohandels mit Drogen dealten. Nach mehrmonatiger Ermittlung gelang es dem Fachkommissariat „Organisierte Kriminalität“, die bandenmäßige Struktur des Drogenhändlerrings aufzudecken. Im Oktober 2008 wurden in der Aachener Straße in Trier fünf Kilogramm Amphetamine sowie 28.000 Euro Drogengeld sichergestellt.

Doch damit waren die Ermittlungen nicht am Ende. Vor allem, weil mehrere der festgenommenen Tatverdächtigen aussagten, folgten 200 weitere Ermittlungsverfahren.

Im März 2009 folgte der Zugriff der Ermittlungsgruppe gegen weitere Tatverdächtige. Dabei wurden zahlreiche Wohnungen in Trier, Konz, Gusterath und Bonn durchsucht. Im Rahmen dieser Aktionen wurden weitere rund zwölf Kilogramm Amphetamin, etwa. 2,4 Kilogramm Marihuana und 135 Gramm Haschisch sichergestellt. Darüber hinaus wurden 10.800 Euro plus zwei Luxusklassen-Fahrzeuge beschlagnahmt.

Die beiden libanesischen Haupttäter und ein deutscher Mittäter wurden inzwischen wegen bandenmäßigem Handel und Einfuhr von Betäubungsmitteln (Marihuana, Amphetamin und Ecstasy) angeklagt und im Februar 2010 vom Landgericht Trier zu Haftstrafen von zehn und neun Jahren und sechs Monaten sowie fünf Jahren verurteilt.

Insgesamt wurde in dem Verfahren der Handel mit rund 250 Kilogramm Marihuana, 140 Kilogramm Amphetamin, zwei Kilogramm Haschisch, 5000 Ecstasy-Pillen sowie die Verbreitung von 20.000 Euro Falschgeld vom Fachkommissariat „Organisierte Kriminalität” aufgedeckt und von der Staatsanwaltschaft Trier angeklagt.

Etwa zwei Drittel der angeklagten Verfahren wurden inwzsischen vor dem Amtsgericht und Landgericht Trier verhandelt und führten überwiegend zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und drei Jahren, in einzelnen Fällen auch zu Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Jahren. Die übrigen Verfahren dauern noch an.

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