Aus dem Archiv Rockerprozess: Trierer Gericht „verlängert“ Gefängnisstrafe für Höllenengel

Trier · Im Nötigungsprozess gegen ein Mitglied des Rockerclubs Hells Angels hat das Trierer Landgericht den Hauptangeklagten zu einer anderthalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Anwalt des Opfers schilderte, wie die Familie des Mandanten unter den Vorfällen leidet.

Trierer Rockerprozess: Gefängnisstrafe für Höllenengel
Foto: TV/Rolf Seydewitz

Weil er einen Bediensteten der Wittlicher Justizvollzugsanstalt attackiert und mit dem Tod bedroht hat, muss ein Mitglied des Rockerclubs Hells Angels („Höllenengel“) für anderthalb Jahre ins Gefängnis. Das hat das Trierer Landgericht entschieden. Da der 37-jährige Angeklagte bereits wegen Totschlags eine zwölfjährige Haftstrafe verbüßt, kommen die anderthalb Jahre jetzt noch hinzu. Zudem dürfte eine vorzeitige Entlassung mit der jüngsten Verurteilung vom Tisch sein.