Trierweiler: Baugesellschaft klagt erfolgreich gegen Zurückstellung von Baugenehmigung

(alf) Das Tauziehen um den Bau von großen Wohn-Komplexen in Trierweiler (der TV berichtete) geht weiter. Nun hat das Verwaltungsgericht Trier der Klage der Baugesellschaft „F & B Constructions“ (Oberanven/Luxemburg) gegen den Kreis Trier-Saarburg stattgegeben. Das Unternehmen hatte den Antrag gestellt, an der Ecke Kirchstraße/Schulstraße in Trierweiler mehrere Eigentumswohnungen zu bauen, nachdem es bereits gegenüber ein Haus mit zehn Eigentumswohnungen hochgezogen hatte.

Weil die Gemeinde diese großen Wohneinheiten aus städtebaulichen Gründen vermeiden möchte, beschloss sie, den Bebauungsplan „Altortslage“ aufzustellen, und erließ gleichzeitig eine Veränderungssperre für die Innerorts-Zone. Auf diese berief sich der Kreis als Genehmigungsbehörde bei seiner Entscheidung, den Bauantrag für ein Jahr zurückzustellen.

Das Verwaltungsgericht erkannte nun, dass die Planungsabsichten der Gemeinde zu unkonkret gewesen seien, um eine Veränderungssperre zu rechtfertigen.

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