Trierweiler: Bebauungsplan mit Bordell-Sperrklausel rechtskräftig

Der Rechtsstreit um Bordell-Ansiedlungen im Gewerbegebiet Trierweiler-Sirzenich geht in eine neue Runde. Wie berichtet, hat der für das Gewerbegebiet zuständige Zweckverband Wirtschaftsförderung im Trierer Tal den Bebauungsplan abgeändert. Bordelle oder bordellähnliche Einrichtungen wie Sauna- und Massagebetriebe oder Terminwohnungen sind nicht mehr zulässig.

(alf) Nur die beiden bestehenden Etablissements genießen Bestandsschutz. Die Planänderung ist jetzt rechtskräftig. Ungeachtet dessen will Bordellbesitzer Rigo Wendt ("Pearls") seinen Bauantrag für den Ausbau eines Anwesens im Gewerbegebiet zu einem FKK-Club gerichtlich durchsetzen. Er hat Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid der Kreisverwaltung eingelegt. Für den Fall, dass auch der Widerspruch abgeschmettert wird, hat Wendt eine Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht angekündigt. Damit will er den Bebauungsplan aushebeln.

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