Trierweiler-Sirzenich: Keine "rote Meile" im Gewerbegebiet

Zwei Klagen eines im Gewerbegebiet Trierweiler-Sirzenich ansässigen Bordellbetreibers gegen den Landkreis Trier-Saarburg hat das Verwaltungsgericht Trier zurückgewiesen.

Zum einen hatte der Bordellbetreiber gegen die Zurückstellung seines Bauantrags auf Errichtung eines Bordells geklagt, zum
anderen wollte er die Baugenehmigung über den Weg einer Untätigkeitsklage erstreiten. Zum Zeitpunkt der Zurückstellung des Bauantrags,
so argumentierte das Gericht, sei nicht geplant gewesen, einzelne Vorhaben auszuschließen. Das Vorhaben des Klägers sei
nicht nicht alleiniger Anlass für eine Planungsänderung gewesen, vielmehr hätten weitere Anträge auf Errichtung bordellartiger Betriebe
vorgelegen. Der für das Gewerbegebiet zuständige Zweckverband Wirtschaftsförderung im Trierer Tal will mit einer Änderung des
Bebauungsplans die Ansiedlung weiterer Betriebe aus dem Rotlicht-Milieu verhindern; unter anderem fürchtet er eine Wertminderung der
bestehenden Immobilien und einen Imageverlust für das gesamte Gewerbegebiet.

VG Trier, Urteile vom 13. Februar 2007 - 5 K 853/06.TR - und - 5 K 1047/06.TR -

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