TV-Serie Radfahrfragen: Wann darf ich in der Fußgängerzone fahren?

Trier · Öfter mal aufs Rad umsteigen. Dazu fordert die Aktion Stadtradeln seit Sonntag in Trier auf. Volksfreund.de nimmt dies zum Anlass, die wichtigsten Fragen zum Radfahren zu er klären. Heute Teil 1: Was gilt in der Fußgängerzone?

Eine Alltagssituation: Beim Radeln durch die Stadt trifft man auf die Fußgängerzone. Darf man hier einfach weiterfahren? Ralf Frühauf, Pressesprecher der Stadt, klärt auf: "In Fußgängerzonen darf grundsätzlich kein Rad gefahren werden, es sei denn, es ist durch Zusatzbeschilderung freigegeben." Dabei gebe es in Trier zwei Ausnahmen.

Frühauf nennt die erste Ausnahme: "Der engere Kern der Fußgängerzone mit tagsüber hohem Fußgängeraufkommen." Hier dürfen Radfahrer zwischen 19 und 11 Uhr fahren. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es dazu folgende Regelung: "Fahrzeugführer müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten." Auch Fahrräder seien Fahrzeuge und entsprechend seien Radfahrer auch Fahrzeugführer, erläutert Frühauf.

Die zweite Ausnahme vom Fahrverbot seien die peripheren Bereiche der Fußgängerzone. Frühauf: "Diese sind 24 Stunden für Radfahrer freigegeben. Aber auch hier gilt: Fußgänger haben Vorrang, und Radfahrer müssen sich an den Fußverkehr anpassen."

Zu diesen Bereichen gehören Bereiche mit geringerem Fußgängeraufkommen wie Nebenstraßen, größere Plätze mit viel Raum wie der Viehmarkt oder andere Bereiche der Fußgängerzone, die auch für sonstige Verkehrsteilnehmer freigegeben sind - wie der Domfreihof. jwa

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