Unfall-Prozess: Angeklagter erhält Geldstrafe

Trier · Der 39-jährige Angeklagte, der am 21. November 2008 eine 17-jährige Schülerin in Farschweiler überfahren hatte, muss eine Geldstrafe von 10.800 Euro zahlen. Eine Freiheitsstrafe kam nach Auffassung des Gerichts nicht in Betracht.

 Luftbild der B 52 mit K-84-Einmündung bei Farschweiler. TV-Archiv/Grafik: Birgit Keiser

Luftbild der B 52 mit K-84-Einmündung bei Farschweiler. TV-Archiv/Grafik: Birgit Keiser

Foto: TV/Biggi Keiser

Das Gericht folgte weitgehend der Auffassung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro. Grob fahrlässiges Verhalten sei dem Angeklagten nicht anzulasten, zumal sich ein gewisses Mitverschulden des Opfers beim Überqueren der dunklen Fahrbahn nicht ausschließen lasse. Eine Freiheitsstrafe sei daher nicht in Betracht gekommen.

Die 17-jährige Schülerin war am 21. November 2008 an einer Bushaltestelle auf der B 52 Hermeskeil-Trier von einem PKW erfasst und getötet worden.

Grafik: Die Unfallstelle an der Haltestelle Sternfeld

Die Verteidigung des Angeklagten hatte zuvor Freispruch beantragt. Der Angeklagte ließ offen, ob er das Urteil annimmt.

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