Unfallfahrerin wollte sich angeblich töten

Trier · Spektakuläre Verhandlung vor dem Landgericht: Weil sie auf der Bundesstraße 51 mit ihrem Auto in einen entgegenkommenden LKW gerast sein soll, um sich selbst zu töten, wird ab Dienstag einer 25-jährigen Frau aus Konz der Prozess gemacht. Ihre Mutter saß damals mit im Auto. Beide Frauen überlebten schwer verletzt.

Unfallfahrerin wollte sich angeblich töten
Foto: Agentur Siko

(sey) Der schwere Unfall am Ostermontagmorgen auf der B51 zwischen Trier und Bitburg in Höhe des Industriegebiets Sirzenich sorgte für Schlagzeilen. Ohne das rasche und beherzte Eingreifen eines zufällig vorbeikommenden Feuerwehrmannes wären die beiden Insassinnen des Kleinwagens wohl verbrannt. Der Wagen hatte sofort Feuer gefangen, nachdem er zuvor unter einen entgegenkommenden Tanklastzug gerast war.

Was bislang zumindest öffentlich nicht bekannt war: Der schwere Unfall kam offenbar nicht durch einen Fahrfehler oder Unachtsamkeit der Fahrerin zustande, sondern war beabsichtigt.
„Die junge Frau wollte sich umbringen“, glaubt der Trierer Staatsanwalt Eric Samel und stützt sich dabei auf mehrere Zeugenaussagen. Weil die 60-jährige Mutter der Konzerin mit im Auto saß, hat Samel die Tochter wegen versuchten Totschlags angeklagt. Darauf steht eine Höchststrafe von 15 Jahren.

Die Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. Nach Angaben ihrer Kölner Verteidigerin Susanna Hardt wollte sich ihre Mandantin an jenem Morgen in der Tat selbst töten. Allerdings habe die psychisch stark angeschlagene Frau „zu diesem Zeitpunkt nicht registriert, dass ihre Mutter mit im Auto saߓ.

Nach dem Unfall, bei dem die Konzerin schwere Knochenbrüche erlitt, sei sie zunächst sechs Wochen in der Psychiatrie gewesen und werde auch in Untersuchungshaft noch medizinisch betreut.
Auch der bei dem Frontalzusammenstoß lebensgefährlich verletzten Mutter soll es inzwischen wieder „einigermaßen gut gehen“, sagt Staatsanwalt Eric Samel. Ob sich die Frau im Prozess äußern wird, ist noch unklar. Als Angehörige der Angeklagten kann sie die Aussage verweigern.

Für den am Dienstag beginnenden Prozess vor dem Ersten Schwurgericht in Trier sind zunächst drei Verhandlungstage anberaumt. Wie er ausgeht, dürfte wohl nicht zuletzt vom Gutachten des Sachverständigen abhängen. mar/ek

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