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Gesundheit Personaluntergrenzen bei Pflegekräften für bessere Patientenbetreuung

Trier/Berlin · Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin fordert für alle Klinikstationen eine Mindestausstattung mit Personal.

 Krankenschwestern betreuen in einem Krankenhaus einen Patienten auf einer Intensivstation.

Krankenschwestern betreuen in einem Krankenhaus einen Patienten auf einer Intensivstation.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) ist grundsätzlich für Personaluntergrenzen bei Pflegekräften in Krankenhäusern. Solche Untergrenzen seien „ein wichtiger Schritt zu einer angemessenen und besseren Personalausstattung“, so die Ministerin kürzlich im Landtag. Allerdings plädiert sie dafür, diese Vorgaben für alle Stationen zu machen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will das aber nur für Intensivstationen sowie Abteilungen wie Kardiologie, Geriatrie und Unfallchirurgie. Also diejenigen Bereiche, in denen Patienten einen erhöhten Pflegebedarf haben.

Konkret soll ab Januar auf Intensivstationen in der Tagschicht eine Pflegekraft für höchstens 2,5 Patienten da sein, nachts für 3,5 Patienten. In einer zweiten Stufe ab 1. Januar 2021 soll sich tagsüber eine Pflegekraft um höchstens zwei Patienten kümmern, nachts um maximal drei. Dabei gilt in der Regel die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr als Tagschicht.

In der Unfallchirurgie sind ab 1. Januar 2019 tagsüber maximal zehn Patienten pro Pfleger zulässig, nachts 20 Patienten. Dieser Schlüssel gilt auch für die Geriatrie, also spezialisierte Abteilungen für alte Patienten. In der Kardiologie, die Herzerkrankungen behandelt, muss tagsüber eine Pflegekraft für maximal zwölf Patienten da sein, in den Nachtschichten für nicht mehr als 24 Patienten gleichzeitig.

Markus Mai, Präsident der rheinland-pfälzischen Pflegekammer, kritisiert ebenso wie Bätzing-Lichtenthäler, dass die Vorgaben nur für bestimmte Stationen gelten sollen. Dadurch könne es zu Verschiebungen von Patienten kommen. „Beispielsweise könnten Patienten der Intensivmedizin schneller auf Stationen verlegt werden, die von der Verordnung ausgenommen werden“, befürchtet Mai.

Genauso verhalte es sich mit dem Pflegepersonal. „Hier könnten die Krankenhäuser Personal aus Bereichen abziehen, die nicht von der Verordnung betroffen sind, und so andere Bereiche weiter personell ausdünnen.“ Besser als Personaluntergrenzen seien Vorgaben für Pflegequalität, die sich an der Versorgung der Patienten orientierten.

Bei den Kliniken sieht man die Mindestbesetzung kritisch. Die Regelungen zu den Ausnahmefällen, bei denen von der Vorgabe abgewichen werden dürfe, seien unzureichend, heißt es bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Nur bei Epidemien und großen Katastrophen darf demnach ein Krankenhaus eine Ausnahme geltend machen. „Doch schon größere Unfälle können dazu führen, dass Kliniken Patienten abweisen müssten, um die Untergrenzen einzuhalten. In Zeiten anerkannter Personalknappheit in der Pflege brauchen die Krankenhäuser größere Flexibilität“, fordert Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Krankenhausgesellschaft.

Doch Bundesgesundheitsminister Spahn blendet offenbar die akute Personalnot, die auch in den Kliniken in der Region Trier zu spüren ist, bei der Vorgabe für Mindestbesetzungen aus: „Wer zu wenig Pflegekräfte für zu viele Patienten hat, muss Betten abbauen“, lautet seine Forderung.

In der Krankenpflege sind bundesweit rund 12 000 Stellen für Fachkräfte und Helfer unbesetzt. Die Bundesregierung hat deswegen schon mehrere Vorhaben auf den Weg gebracht, um die oft belastenden Arbeitsbedingungen zu verbessern.

So soll in Krankenhäusern jede aufgestockte Stelle von den Krankenkassen bezahlt werden. Spahn legt die Untergrenzen nun fest, nachdem Verhandlungen zwischen Kliniken und Kassen gescheitert waren. Die Pläne müssen nicht ins Kabinett.

Geregelt werden soll nun auch, dass überwiegend höher qualifizierte Fachkräfte präsent sein müssen. Der Anteil von Hilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte darf demnach in Intensivstationen maximal acht Prozent betragen. In Unfallchirurgie und Kardiologie dürfen es tagsüber höchstens zehn Prozent Hilfskräfte sein, nachts 15 Prozent – in der Geriatrie in der Tagschicht 20 Prozent und nachts 40 Prozent.

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