Urteil: Drogenkurier muss ins Gefängnis

Bitburg · Das Amtsgericht Bitburg hat einen 32-Jährigen aus dem Raum Aachen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Er soll als Drogenkurier Rauschgift aus den Niederlanden nach Deutschland gefahren haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(neb) Alles Leugnen half vor Gericht nichts: Wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln sowie Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge und wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln schickte das Bitburger Amtsgericht den 32-Jährigen für zwei Jahre und vier Monate in die Justizvollzugsanstalt. Der Mann hatte vor Gericht lediglich zugegeben, die bei einer Hausdurchsuchung gefundenen rund sieben Gramm Marihuana besessen zu haben, alle weiteren Vorwürfe bestritt er vehement. Darüber hinaus räumte er ein, in Kontakt mit dem holländischen Lieferanten gestanden zu sein – von dessen Drogengeschäften wollte er aber nichts gewusst haben.

Der Vorsitzende Richter Udo May sowie seine beiden Schöffen sahen es jedoch als erwiesen an, dass der Angeklagte drei Rauschgiftkurier-Fahrten für einen bereits im Sommer 2009 am Landgericht Trier verurteilten Drogendealer übernommen hatte und dabei rund 1500 Gramm Amphetamine, 55 bis 1000 Ecstasy-Pillen sowie 300 bis 500 Gramm Marihuana aus den Niederlanden über die Grenze nach Deutschland geschafft hatte.

Dabei stützte sich Richter May nicht nur auf die Aussage des inhaftierten Drogendealers, sondern auch auf die Einlassung zweier weiterer Zeugen aus dem Drogen-Milieu, die beide bei einer Rauschgift-Übergabe das Auto des Angeklagten erkannt haben wollten. Auch die Aussage des Angeklagten selbst überzeugte das Gericht nicht: Er hatte dem Gericht nicht glaubhaft erklären können, aus welchem anderen Grund außer Drogen-Geschäften er Kontakt zu dem holländischen Lieferanten hätte haben können. Der Angeklagte habe sich in Widersprüche verstrickt, wandte sich May in seiner Urteilsbegründung an den 32-Jährigen: „Ihre Einlassung stellt einen schwachen Versuch dar, das Gericht in die Irre zu führen.“

Zwar plädierte der Verteidiger lediglich für eine Geldstrafe wegen des unerlaubten Rauschgift-Besitzes, dem folgte das Gericht jedoch nicht und verhängte eine Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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