Urteil erwartet im Prozess um nachträgliche Sicherungsverwahrung

Trier · Im Prozess um die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines 34-jährigen Eifelers wird für heute vor dem Trierer Landgericht ein Urteil erwartet.

(sey) Der Mann hatte vor 13 Jahren eine Prostituierte erwürgt, schon im August hätte er entlassen werden sollen. Dazu kam es nicht, weil das Gericht seine vorläufige Unterbringung in Sicherungsverwahrung angeordnet hat.

Die Trierer Staatsanwaltschaft will, dass der 34-Jährige weiter hinter verschlossenen Türen bleibt. Begründung: Der laut Gutachtern unter einer Persönlichkeitsstörung leidende Mann habe wiederholt Mit-Insassen attackiert und Gewaltfantasien geäußert. „Er ist eine Gefahr für die Allgemeinheit“, glaubt Oberstaatsanwalt Ingo Hromada.

Dennoch ist er skeptisch, ob dies für eine Verurteilung reicht. Denn die nachträgliche Sicherungsverwahrung darf nur angeordnet werden, wenn während der Haftzeit „neue Tatsachen“ bekannt geworden sind. Allein der Umstand, dass ein verurteilter Verbrecher weiter als gefährlich eingestuft wird, reicht für die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht aus.

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