Urteil gegen Klinik-Amokläufer: Geschlossene Psychiatrie

Trier/Wittlich · Ein 53 Jahre alter Mann aus Morbach, der bei einem Amoklauf im Wittlicher Krankenhaus drei Menschen teils schwer verletzt hat, bleibt für unbestimmte Zeit in einer psychiatrischen Klinik. Das hat gestern das Trierer Landgericht entschieden.

(sey) Der seit vielen Jahren unter Wahnvorstellungen leidende Mann hatte Ende Januar zwei Mit-Patienten und einen Klinik-Arzt mit einem abgebrochenen Flaschenhals schwere Schnittverletzungen zugefügt. Am schlimmsten traf es den Doktor: Der Angreifer verfehlte die Halsschlagader nur um einen halben Zentimeter. „Ich habe gedacht, dass mir der Teufel gegenübersteht“, sagte der gelernte Bauschlosser in der Verhandlung.

An die Tat selbst kann er sich nach Angaben seines Verteidigers Sven Collet nur noch bruchstückhaft erinnern: „Er weiß, dass er mit einer Flasche auf Leute eingeschlagen hat. Aber er hat Probleme, die einzelnen Bilder zusammenzufassen.“ Als Oberstaatsanwalt Hans-Peter Hemmes den bis zu seinem Amoklauf nicht durch gewalttätige Übergriffe aufgefallenen Beschuldigten fragte, warum er ausgerastet sei, sagte der Morbacher: „Das war Notwehr. Der Teufel sollte von mir ablassen.“

Nach Angaben eines psychiatrischen Gutachters leidet der 53-Jährige an einer paranoiden-halluzinatorischen Schizophrenie mit Wahnvorstellungen. Weil sich die Erkrankung verschlimmert hatte, wurde er im Januar in der offenen stationären Psychiatrie des Wittlicher Krankenhauses behandelt. Auch am Abend der Tat soll er von „Teufel und Gott“ gesprochen haben. Eines der Opfer sagte, sein Zimmernachbar habe „einen komischen Gesichtsausdruck gehabt. So hatte ich ihn noch nie gesehen.“

Die Erste Schwurgerichtskammer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete die Unterbringung des zur Tatzeit schuldunfähigen Hunsrückers in einer psychiatrischen Klinik an. Die Unterbringung ist unbefristet, wird aber jährlich durch ein Gericht überprüft.

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