Urteil: Messerstecher soll für viereinhalb Jahre ins Gefängnis

Trier/Greimerath · Die 1.Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier hat heute einen 25-jährigen Mann aus Konz zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er hatte zugegeben, einen 19-Jährigen mit einem Küchenmesser in den Rücken gestochen zu haben.

(red) Der Vorfall hatte sich an Rosenmontag in Greimerath (Trier-Saarburg) ereignet. Der Angeklagte wurde vom Gericht der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen für schuldig befunden. Zusätzlich zur Haftstrafe wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Damit folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, die zuvor eine Haftstrafe von mehr als vier Jahren und acht Monaten und ebenfalls die vorherige Einweisung in eine Entziehungsanstalt gefordert hatte. Die Anwältin des Angeklagten hatte für ein mildes Urteil plädiert. Ihrer Meinung nach könne dem 25-Jährigen lediglich gefährliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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