Pandemie Bier, Bollerwagen und Party: Was ist an Vatertag erlaubt?

Trier · An Christi Himmelfahrt ist Vatertag. Für viele Väter (oder auch kinderlose Männer) der Tag, an dem sie sich mit Kumpels aufmachen und feiern. Doch ausgelassene Partys, Treffen in großer Runde und Bier trinken beim Wandern sind nicht erlaubt. Was geht und was geht nicht? Wir sagen Euch was an Vatertag erlaubt ist.

 Vatertagsausflüge sind nicht verboten, aber es gelten strenge Regeln. Foto: dpa

Vatertagsausflüge sind nicht verboten, aber es gelten strenge Regeln. Foto: dpa

Foto: dpa/Ina Fassbender

Das Wetter soll halbwegs mitspielen. Zwar wird es nicht sommerlich heiß, auch die Sonne wird sich nicht allzu oft blicken lassen, aber bei bis zu 17 Grad und vermutlich keinem Regen steht dem Ausflug am Donnerstag nichts im Weg. Der Feiertag Christi Himmelfahrt ist auch als Vatertag bekannt. An dem Tag ziehen aber nicht nur Väter, oft den Bollerwagen hinter sich herziehend, mit Freunden los und feiern. Doch wie schon im vergangenen Jahr macht Corona einen Strich durch die Rechnung. Wir sagen, was erlaubt ist und was nicht.

Treffen: Es gelten weiterhin strenge Kontaktbeschränkungen. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur Mitglieder aus zwei Haushalten, maximal fünf Personen treffen. Und das auch nur dort, wo die Inzidenz stabil unter 100 liegt. Ansonsten dürfen sich nur drei Personen aus zwei Haushalten treffen. Wenn man mit mehr Leuten unterwegs ist, muss man beim Spazieren den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte am Dienstag, dass es vorerst keine Änderungen bei den Kontaktbeschränkungen geben wird. Man wolle auf bundeseinheitliche Regelungen warten. Sollte sich die Infektionslage in Rheinland-Pfalz aber weiter entspannen, dann könne es auch sein, dass sich in absehbarer Zeit wieder mehr Menschen draußen treffen dürfen. Übrigens: Zwar gilt auch fürs Private die Regel, dass sich nicht mehr als zwei Haushalte treffen dürfen. Aber (solange die Inzidenz nicht über 100 liegt und die Bundes-Notbremse strengere Kontaktbeschränkungen vorschreibt) gibt es keine anlasslosen Kontrollen in der eigenen Wohnung. Dreyer hat immer wieder betont: „Privat ist privat.“

Ausgangssperre: Die gute Nachricht: Nirgends in der Region liegt die Inzidenz momentan über 100. Das bedeutet auch, dass es nirgendwo eine Ausgangssperre gibt. Man kann, wenn man sich an die Regeln hält, auch länger als 22 Uhr feiern.

Alkohol: Bier- oder Weintrinken in der Öffentlichkeit ist in Rheinland-Pfalz seit Ende vergangenen Jahres verboten. Die Landesregierung wollte mit dem Verbot verhindern, dass es an Silvester zu Trinkgelagen in den Städten kommt. Seitdem wurde die Regelung aber nicht mehr rückgängig gemacht. Das heißt nicht nur, beim Wandern Alkohol tabu. Auch unterwegs kann man nicht einfach so ein Bier zum Mitnehmen kaufen. Das sogenannte Wegebier ist nämlich auch verboten. Dreyer sagte am Dienstag, dass das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit vorerst weiter bestehen bleibe.

Gastronomie: Aber ganz auf ein frisch Gezapftes muss man bei der Vatertagstour nicht verzichten. Biergärten dürfen nämlich aufmachen und auch Alkohol verkaufen. Dort ist erlaubt Bier oder Wein zu trinken. Knackpunkt: Man braucht einen negativen Corona-Test. Also entweder vor der Tour noch in ein Testzentrum gehen und sich bescheinigen lassen, dass man negativ ist oder drauf hoffen, dass der Wirt Selbststests hat und man sich vor dem Biergarten-Besuch dort testen kann. Wer vollständig geimpft ist, sollte seinen Impfnachweis dabei haben. Damit kommt man ohne Test in den Biergarten. Genau wie die, die vor maximal sechs Monaten positiv auf Corona getestet wurden. Die müssen den Nachweis des damaligen positiven PCR-Tests dabei haben.

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