Verfassungsbeschwerde gegen Rauchverbot

Koblenz · Der Streit um das Rauchverbot in rheinland- pfälzischen Kneipen dauert trotz Lockerung der Regeln an: Ein Raucher aus Mainz hat gegen das im Mai vom Landtag geänderte Nichtraucher-Schutzgesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Das Rauchverbot in rheinland-pfälzischen Kneipen beschäftigt auch nach der Lockerung die Hüter der Landesverfassung: Ein Raucher aus Mainz hat gegen das im Mai vom Landtag geänderte Nichtraucherschutzgesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dies teilte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am Dienstag in Koblenz mit.

Nach Ansicht des Mannes verstößt das geänderte Gesetz gegen die Landesverfassung, weil danach „Raucherclubs“ nicht zulässig seien. Nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs war der Mann, der kein Gastronom sei, bereits mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die ursprüngliche Fassung des Gesetzes erfolgreich gewesen.

Der Verfassungsgerichtshof gibt dem rheinland-pfälzischen Landtag und der SPD-Landesregierung nun bis zum 10. Oktober dieses Jahres Gelegenheit, zu der neuen Beschwerde Stellung zu nehmen. Der Verfassungsgerichtshof werde dann möglicherweise noch in diesem Jahr über die Beschwerde entscheiden, sagte ein Sprecher.

Der Verfassungsgerichtshof hatte das erste Nichtraucherschutzgesetz im September 2008 wegen unzumutbarer wirtschaftlicher Folgen für kleine Eckkneipen gekippt. Die Richter hatten damals unter anderem mehreren Gastwirten Recht gegeben, die Verfassungsbeschwerden eingereicht hatten, weil sie sich in ihrer Existenz bedroht sahen.

Nach dem inzwischen geänderten Gesetz dürfen Wirte mit weniger als 75 Quadratmetern Kneipenfläche das Rauchen erlauben, wenn sie keine oder nur „einfach zubereitete“ Speisen anbieten und ihr Betrieb am Eingang klar als Raucherkneipe gekennzeichnet ist. Das Qualmen ist außerdem für geschlossene private Gesellschaften in Gaststätten erlaubt. Diese Ausnahme gilt nicht für Vereins- und Betriebsfeiern.

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