Justiz Verfassungsrichter im Land schmettern Beschwerden ab
Koblenz · Keine der insgesamt 28 Verfassungsbeschwerden im vergangenen Jahr vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz ist erfolgreich gewesen. Verfassungsbeschwerden von Bürgern hätten 2018 einmal mehr den größten Anteil der insgesamt 30 (Vorjahr: 27) neu eingegangenen Verfahren vor dem höchsten Gericht des Landes ausgemacht, teilte der VGH am Mittwoch in Koblenz mit.
Unter den 30 Verfahrenseingängen war auch die Klage des geschassten AfD-Landtagsabgeordneten Jens Ahnemüller aus Konz. Er wehrt sich gegen seinen Fraktionsausschluss wegen angeblicher Kontakte zur rechtsextremen NPD. Im Eilverfahren war Ahnemüller beim VGH vorerst gescheitert, im Hauptsacheverfahren wird nun am 29. Januar verhandelt.
Den 30 eingegangenen Verfahren standen im vergangenen Jahr am VGH 29 erledigte Verfahren gegenüber (Vorjahr: 31), auch hier überwogen die Verfassungsbeschwerden. Besondere Beachtung fand 2018 etwa die Entscheidung der Verfassungsrichter vom Februar zur Besetzung der Landtagsausschüsse. Seinerzeit scheiterte eine Klage der AfD, die mehr als nur einen Sitz in den Ausschüssen haben wollte.