Justiz Verrückter Streit: Trierer Mediziner will Kammerbeitrag zahlen, darf aber nicht

Trier · Der Trierer Orthopäde Wolfram Ortlieb würde gerne seinen jährlichen Kammerbeitrag zahlen. Nur: Aus irgendeinem Grund bekommt Ortlieb keinen ordentlichen Beitragsbescheid und muss von daher seit drei Jahren nichts zahlen. Er und ein Kammerkritiker haben jetzt die Verantwortlichen wegen Untreueverdachts angezeigt.

 Wer Arzt ist, bekommt von der Kammer einen Beitragsbescheid. Aber es gibt Ausnahmen.

Wer Arzt ist, bekommt von der Kammer einen Beitragsbescheid. Aber es gibt Ausnahmen.

Foto: dpa/Jens Büttner

Der schon länger andauernde Beitragsstreit zwischen dem Trierer Arzt Dr. Wolfram Ortlieb und der Landesärztekammer wird immer bizarrer. Jetzt könnte es sogar sein, dass sich ein Gericht mit dem ungewöhnlichen Fall befassen wird. Der Fachbeistand des Arztes hat jedenfalls Strafanzeige wegen Untreueverdachts gegen die Kammerverantwortlichen gestellt.

Der Hintergrund des Streits ist kurios: Der Trierer Orthopäde Wolfram Ortlieb hat sich in der Vergangenheit schon mehrfach darüber beschwert, dass die Ärztekammer ihm keinen Beitragsbescheid geschickt habe. In Rheinland-Pfalz müssen Mediziner einen jährlichen Beitrag an die jeweils zuständige Bezirksärztekammer und an die Landesärztekammer zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienst und der Stellung als Arzt und kann insgesamt bis zu mehreren Hundert Euro betragen.

Bis April diesen Jahres datierte Ortliebs letzter Bescheid auf das Beitragsjahr 2016. Der Arzt hatte den Bescheid über 225 Euro seinerzeit mit der Begründung angefochten, die Landesärztekammer habe rechtswidrig Vermögen angehäuft. Nach längerem Tauziehen wurde der Bescheid aufgehoben, einen neuen Bescheid bekam Ortlieb aber nicht. Man habe die Sache „wegen der langen Verfahrensdauer im Interesse des Mitglieds und als kulanten Ausnahmefall nicht weiterverfolgt“, hieß es seinerzeit zur Begründung.

Doch auch für die folgenden Jahre bekam Wolfram Ortlieb von der Landesärztekammer laut seinem Fachbeistand keinen Beitragsbescheid, obwohl man diese in mehreren Schreiben angemahnt habe. „Es kam weder eine Antwort noch ein neuer Bescheid“, sagt Kai Boeddinghaus, der Geschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern (bffk). Macht unter dem Strich bislang knapp 1000 Euro, die dem Trierer Arzt in den zurückliegenden Jahren erspart worden sind.

Das sei Untreue, meinte der in der Region Trier bestens bekannte Kammerkritiker Boeddinghaus schon im Mai unter Verweis auf die offensichtliche Bevorzugung einzelner Ärzte wie den Trierer Mediziner Ortlieb, die eben keine Beiträge zahlen müssten.

„Dieses Jahr bekommt Ortlieb wieder einen Beitragsbescheid“, kommentierte seinerzeit Kammersprecherin Ines Engelmohr die Vorwürfe des Kammerkritikers. Und tatsächlich bekam der Trierer Orthopäde einen Beitragsbescheid der Landesärztekammer über 240 Euro. Nur datierte dieser auf das Jahr 2015, für das Ortlieb seinerzeit bereits gezahlt hatte. Der Mediziner merkte das an, doch einen neuen Bescheid bekam er seitdem nicht. Aufgrund von EDV-Problemen und Mitarbeitererkrankungen habe sich die Zustellung des neuen Bescheids verzögert, sagte Kammersprecherin Engelmohr auf Anfrage unserer Zeitung.

Dem Trierer Arzt und seinem Fachbeistand ist der Geduldsfaden inzwischen gerissen. Wie Kammerkritiker Boeddinghaus am Dienstag unserer Zeitung sagte, haben sie bei der Mainzer Staatsanwaltschaft jetzt eine Strafanzeige gegen die Kammerverantwortlichen gestellt – wegen Verdachts der Untreue. Begründung: Wer „gegen Recht und Gesetz willkürlich auf die Beitragserhebung eines Mitglieds“ verzichte, verursache einen Vermögensschaden.

Ob die Mainzer Staatsanwaltschaft der Argumentation folgen wird, muss sich erst noch zeigen. Vor dem Trierer Verwaltungsgericht erzielte das Duo Ortlieb/Boeddinghaus mit seiner Klage gegen einen Beitragsbescheid der Bezirksärztekammer im vergangenen Jahr jedenfalls einen juristischen Erfolg. Der Bescheid wurde aufgehoben, und die Beiträge für alle 2600 Mediziner im Bezirk wurden  im Folgejahr um 15 Prozent gesenkt.

Ein solches Ergebnis würde Kammerkritiker Boeddinghaus nun am liebsten auch auf Landesebene erzielen. Dazu müsste der Trierer Mediziner aber zunächst mal einen Beitragsbescheid bekommen, gegen den man dann klagen könnte.

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