Verschenken Sie kein Geld an den Fiskus! TV gibt Tipps zur Steuererklärung

Das Top-Thema im TV: Für viele ist die Steuererklärung eine lästige Pflichtübung, Andere lassen sie sein, weil sie glauben, es kommt nichts heraus. Bundesbürger verschenken so jährlich 750 Millionen Euro.

 Für viele Steuerzahler eine Herausforderung: Mit der Einkommensteuererklärung können Verbraucher so manchen Euro vom Finanzamt zurückbekommen.Foto: dpa

Für viele Steuerzahler eine Herausforderung: Mit der Einkommensteuererklärung können Verbraucher so manchen Euro vom Finanzamt zurückbekommen.Foto: dpa

(hw) Das neue Jahr beginnt für die Arbeitnehmer mit vielen Änderungen. Wer jetzt seine Steuererklärung für 2007 macht, muss einige Neuerungen beachten. In vielen Fällen sparen sich Bürger die Erklärung und verschenken damit viel Geld. Nach Schätzungen von Experten verzichten in Rheinland-Pfalz rund 150000 Bürger auf etwa 50 Millionen Euro – bundesweit sind es sogar 750 Millionen Euro. Der Chef des Finanzamtes Trier, Jürgen Kentenich, wirbt mit einem Plakat, damit Steuerbürger ihre Erklärung abgeben. „Wir nehmen nicht nur, wir geben auch“, ist der Slogan des Plakats. Wichtigste Änderungen:Vereinfacht werden die Regelungen des Spendenabzugs: Spender können jetzt insgesamt bis zu 20 Prozent ihrer Gesamteinkünfte im Jahr als Sonderausgaben absetzen (bisher fünf Prozent). Bis 200 Euro gilt ein einfacher Spendennachweis (Einzahlungsbeleg). Erst bei höheren Beträgen wird eine gesonderte Spendenquittung erforderlich. Die Übungsleiterpauschale steigt von 1848 Euro auf 2100 Euro. Ausgaben für Kinderbetreuungskosten und Handwerkerleistung können auch abgesetzt werden. Für 2007 müssen Antragsteller diese aber noch weiterhin durch Belege nachweisen. Erst für die Steuererklärung 2008 müssen keine Belege mehr vorgelegt werden. Nur im Zweifelsfall können die Steuerbeamten diese noch nachfordern. Verwirrung herrscht bei der Kilometerpauschale. Die Aufwendungen für die ersten 20 Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz können nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden. Dies könnte die Justiz noch ändern: Wegen einer noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes werden die Einkommenssteuerbescheide 2007 für vorläufig erklärt. „Ein Einspruch ist nicht erforderlich. Sollte das Gericht die Regelung für verfassungswidrig erachten, verliert kein Steuerzahler etwas“, sagt Finanzamts-Chef Kentenich. Wichtig: Beim Antrag muss die Gesamtstrecke eingetragen werden, die Behörde rechnet die ersten 20 Kilometer heraus. Weitere Änderungen:

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