Vertrag über Betreuung von Behinderten im Rentenalter unterzeichnet

Gerolstein · Vorreiter: Der Landkreis Vulkaneifel und die Lebenshilfe-Wohngemeinschaften Eifel haben gestern die landesweit erste Vereinbarung unterzeichnet, mit der die Betreuung von Geistigbehinderten im Rentenalter – wenn sie aus Behinderten-Werkstätten ausscheiden – gesichert wird. Bislang wurde jeder „Einzelfall“ neu verhandelt. Im Kreis stehen für die ambulante Betreuung tagsüber 50 Plätze zur Verfügung.

(mh) „Es ist keinesfalls so, dass unsere Behinderten ,Hurra’ schreien, wenn sie in Rente gehen. Vielmehr überwiegt die Angst, was danach kommt. Denn die Arbeit in den Werkstätten ist für sie wesentlicher Bestandteil ihres Lebens, der ihnen großen Halt gibt“, sagte Ferdinand Niesen, Geschäftsführer der Westeifel-Werke, dem größten Arbeitgeber für Behinderte in der Region. Daher haben sich die Verantwortlichen der Lebenshilfe-Wohngemeinschaften Eifel, die derzeit in ihren Einrichtungen in den beiden Landkreisen Vulkaneifel sowie Bitburg-Prüm rund 200 Menschen betreuen, der vielfältigen Problematik angenommen und ein Konzept entwickelt. Während im Eifelkreis Bitburg-Prüm noch über das Thema diskutiert wird, wurde der Vertrag nun vom Landkreis Vulkaneifel unterzeichnet. Denn: Die Kreise teilen sich mit dem Land die Kosten für die Betreuungsleistung.

Landrat Heinz Onnertz sagte: „Das ist eine wichtige Vereinbarung. Wichtig für die Betroffenen und ihre Familien. Die Behinderten erhalten die Gelegenheit, tagsüber professionell betreut zu werden und so ein gewisses Maß an Lebensqualität zu bekommen. Und die Familien werden dadurch deutlich entlastet.“

Den finanziellen Aspekt nannte Onnertz eine positive Begleiterscheinung. Er sagte: „Mit dieser Regelung können wir die richtig teuren stationären Unterbringungen verhindern oder aber zumindest nach hinten schieben.“ Niesen sagte: „Die Regelung ist eine ganz klare Aussage für Menschen im Rentenalter: Ihr werdet auch, wenn ihr nicht mehr arbeiten gehen könnt, einen Platz im Wohnheim bekommen und dort betreut.“

Michael Kreis, langjähriger Leiter des Lebenshilfe-Wohnheims in Gerolstein, konkretisierte: „Die Regelung bietet behinderten Menschen im Alter die Möglichkeit, weiterhin am Alltag teilzuhaben, Gewohnheiten weiter nachgehen können, vertraute Wohnformen nicht verlassen zu müssen.“ Zudem wird ermöglicht, dass Behinderte, die in ein Pflegeheim müssen, da der medizinische Betreuungsaufwand zu hoch wird, von pädagogischen Kräften für eine Übergangszeit weiterhin betreut werden. Und Kreis und Land das auch bezahlen.
Im Landkreis stehen laut WEW-Prokurist Hermann Dahm rund 50 ambulante Tagesbetreuungsplätze zur Verfügung. Aber: Freie stationäre Plätze gibt es derzeit keine mehr.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort