Verwaltung hält Alkoholabgabeverbot bei Fastnachtszügen für überflüssig

Wittlich · Keine Abgabe von Alkohol an Zuschauer der Fastnachtsumzüge: Das wäre eine Auflage, die in den Genehmigungen für die närrischen Spektakel stehen könnte. Angesichts von Alkoholexessen hält das die Polizeiinspektion Wittlich für sinnvoll. Die VG-Verwaltungen halten Auflagen aber für überflüssig.

Die Wittlicher Polizei hat sich deshalb mit den Ordnungsbehörden der Stadt Wittlich und den Verbandsgemeinden Wittlich-Land, Manderscheid und Kröv-Bausendorf an einen Tisch gesetzt. Thema: Wie kann man Besäufnisse vermeiden? Wie kann man vermeiden, dass Kinder und Jugendliche an Alkohol kommen? Bei den Zuggenehmigungen für die insgesamt 32 Umzüge in den drei Verbandsgemeinden halten die VG-Verwaltungen Auflagen zum Thema Alkohol für überflüssig.

In Wittlich wird die Zugleitung an alle Teilnehmer ein Schreiben verteilen. Darin wird gebeten, keinen Alkohol auszuschenken. Aus den Verbandsgemeinden und auch der Stadt heißt es, auffällige Probleme seien nicht bekannt, der Jugendschutz werde eingehalten.

Wir wollten in einer volksfreund.de-Umfrage wissen: Soll bei Fastnachtsumzügen das Verteilen von Alkohol grundätzlich verboten werden?

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