Corona-Beschränkungen Verwaltungsgericht lehnt Einspruch von Landrat gegen Ausgangssperre ab - Streit mit Entscheidung zufrieden (Update)

Update | Trier/Bitburg · Der Bitburg-Prümer Landrat Joachim Streit ist mit seinem Widerspruch gegen die von ihm selbst vergangene Ausgangssperre in seinem Kreis beim Trierer Verwaltungsgericht gescheitert. Die Richter haben allerdings angedeutet, dass sie die Maßnahme für unverhältnismäßig halten. Streit zeigt sich trotz der Niederlage zufrieden mit der Entscheidung.

Verwaltungsgericht lehnt Einspruch von Landrat Streit gegen Ausgangssperre ab
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Das Trierer Verwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung den Widerspruch des Eifelkreis-Landrats Joachim Streit gegen die Ausgangssperre in Bitburg-Prüm abgelehnt. Allerdings erfolgte die Ablehnung nicht, weil das Gericht die Maßnahme an sich befürwortet, sondern aufgrund der Kürze der Zeit: „Ob die betreffende Ausgangssperre trotz der vorstehenden Fragen rechtmäßig und vor allem verhältnismäßig ist, bedarf einer vertieften Prüfung und kann aufgrund der Komplexität der hiermit verbundenen Fragen sowie der Kürze der für das vorliegende Eilverfahren zur Verfügung stehenden Zeit abschließend erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden“, heißt in der Entscheidung.