Verwaltungsgericht lehnt Klage gegen Eifelsteig ab

Trier · Mit seiner Klage gegen die Beschilderung und Bewerbung des Eifelsteigs im Raum Kordel/Daufenbach ist ein Waldbesitzer gescheitert.

Verwaltungsgericht lehnt Klage gegen Eifelsteig ab
Foto: Roland Morgen

(alf) Das Verwaltungsgericht Trier lehnte einen Abbau der Wegebeschilderung ab, weil der Antrag den falschen Adressaten habe. So sei nicht die Verbandsgemeinde Trier-Land zuständig, sondern das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord.

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