Verwaltungsgericht lehnt Klage gegen Eifelsteig ab
Trier · Mit seiner Klage gegen die Beschilderung und Bewerbung des Eifelsteigs im Raum Kordel/Daufenbach ist ein Waldbesitzer gescheitert.
18.11.2008
, 10:36 Uhr
(alf) Das Verwaltungsgericht Trier lehnte einen Abbau der Wegebeschilderung ab, weil der Antrag den falschen Adressaten habe. So sei nicht die Verbandsgemeinde Trier-Land zuständig, sondern das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord.