Verkehr Verwirrung um neue Bußgelder: Mildere Strafen nur für Raser?

Trier · Auch Falschparker könnten von Gesetzesfehlern profitieren. Juristen raten Verkehrssündern, Einspruch einzulegen. Die Grünen entfachen erneute eine Diskussion übers Tempolimit auf Autobahnen.

 Bei 130 soll Schluss sein: Wenn die Grünen mitregieren, kommt ein Tempolimit auf Autobahnen, sagt Parteichef Robert Habeck.

Bei 130 soll Schluss sein: Wenn die Grünen mitregieren, kommt ein Tempolimit auf Autobahnen, sagt Parteichef Robert Habeck.

Foto: picture alliance/dpa/Jens Büttner

Die Verunsicherung ist groß: Werden Verkehrssünder nach dem neuen oder dem alten Bußgeldkatalog bestraft? Rheinland-Pfalz hatte angekündigt, nachdem die erst Ende April in Kraft getretene neue Straßenverkehrsordnung wegen Formfehlern teilweise unwirksam wurde (der TV berichtete), Verkehrsvergehen vorerst nach dem alten Bußgeldkatalog zu ahnden. Ob das nur für Fahrverbote wegen zu schnellem Fahrens gilt oder auch für Falschparker, ist unter Juristen umstritten.