VG Manderscheid gewinnt im Streit um Wasserbeiträge

Manderscheid/Koblenz · Die Verbandsgemeinde Manderscheid hat einen Rechtsstreit um Beiträge für Wasser- und Abwasserleitungen im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz gewonnen. Stellvertretend für mehrer Großlittger Bürger hatte ein Anlieger der Gartenstraße in Großlittgen geklagt.

(mai) Das Gericht hat entschieden, dass er rechtmäßig zu einmaligen Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Wasser- und Abwasserleitungen herangezogen wurde. Der Bürger hatte die Meinung vertreten, es der Bürger mit dem Argument, es handele sich bei den Maßnahmen um die beitragsfreie Erneuerung einer bereits vor­handenen Anlage.

Voraussichtlich muss der Bürger nun zahlen. Theoretisch könnte er eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Laut einem Experten beschäftigt sich das Bundesverwaltunsgericht jedoch in der Regel mit Bundesrecht.

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