Viele Flohmarkt-Fans sind sauer

Trier · Die Diskussion um Flohmärkte am Sonntag geht weiter. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt ist die Ausrichtung eines Flohmarktes an einem Sonntag in Rheinland-Pfalz nicht zulässig (der TV berichtete). Für schon genehmigte Veranstaltungen scheint dieser Urteilsspruch aber zunächst keine Auswirkung zu haben.

 Flohmarkt in Springiersbach. An Sonn- und Feiertagen sollen Flohmärkte künftig verboten sein.

Flohmarkt in Springiersbach. An Sonn- und Feiertagen sollen Flohmärkte künftig verboten sein.

Foto: Archiv

(hw) Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt, die Ausrichtung eines Flohmarktes nicht zu genehmigen, hat für einige Aufregung gesorgt. Fast 150 Kommentare überwiegend von verärgerten Flohmarkt-Fans gingen zu dem Thema auf volksfreund.de ein. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht Neustadt, Carmen Seiler-Dürr, betraf der Spruch des Gerichts eine Veranstaltung in Bad Dürkheim. "Dies ist zwar eine Entscheidung in einem Einzelfall. Doch das Gericht würde bei vergleichbaren Umständen wieder so entscheiden", sagte die Richterin dem TV. In diesem Fall handelte es sich bei dem Antragsteller um einen gewerblichen Flohmarktveranstalter. Im Sonn- und Feiertagsgesetz des Landes wird durch den Ausnahmepassus im Paragrafen 10 die Möglichkeit, Flohmärkte zu veranstalten, zugelassen: Die Ordnungsbehörden können "aus gewichtigen Gründen" Ausnahmen vom Sonntags-Verbot erlauben. "Das muss dann aber auch begründet werden", sagt Carmen Seiler-Dürr. Sie verweist auf den gewerblichen Charakter, der entscheidend sei. Es gebe Trödelmärkte, bei denen Privatpersonen ihren Trödel anbieten, aber eben auch Märkte, bei denen kommerzielle Anbieter ihr Gewerbe betreiben. Auswirkungen auf bereits genehmigte Veranstaltungen dürfte das Urteil ihr zufolge kaum haben: "Es ist schwierig, eine solche Genehmigung zurückzunehmen." Die Ordnungsämter in der Region wollten sich erst nach Einsicht des Urteils äußern.

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