Vier Jahre Haft für Drogenhandel

Trier · Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat einen 41-jährigen Mann wegen Handels mit Drogen zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(red) Wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge war der Mann zu der Freiheitsstrafe verurteilt worden. Laut Anklageschrift soll der Angeklagte an mehreren Orten Betäubungsmittel in nicht geringer Menge eingeführt und damit gehandelt haben. Bei einer Zollkontrolle wurden Anfang 2008 an der belgisch-deutschen Grenze knapp 120 Gramm Kokain und knapp 50 Gramm Heroin sichergestellt.

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