14-Jährigem am Gerolsteiner Bahnhof Kopfstoß ins Gesicht verpasst: Gericht verurteilt Angreifer

Daun/Gerolstein · Das Amtsgericht Daun hat einen 27-Jährigen wegen Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil gegen den Mann, der einschlägig vorbestraft ist, ist rechtskräftig.

Als der Vertreter der Staatsanwaltschaft dafür plädiert, den Angeklagten nicht noch einmal mit einer Geldstrafe davonkommen zu lassen, sondern ihm eine Freiheitsstrafe (wenn auch drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt) aufzuerlegen, beugt dieser den Oberkörper in Richtung Tisch und schlägt die Hände über dem Kopf zusammen.

Begründung für das relativ hohe Strafmaß, das das Gericht denn auch verhängt: Der Angeklagte war in der Vergangenheit bereits wegen Körperverletzung bestraft worden. Und bei der nun verhandelten Tat hatte er im Februar auf dem Bahnhof in Gerolstein einen ihm unbekannten Schüler grundlos und ohne Vorwarnung einen Kopfstoß ins Gesicht verpasst. "Es gab keinen Streit davor, gar nichts. Die beiden kannten sich gar nicht. Die Tat ist überhaupt nicht nachvollziehbar", sagte Richterin Julia Schmitz-Garde.

Zudem erlegte sie dem Angeklagten auf, jeweils 250 Euro an das Opfer als Schmerzensgeld und an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Auf Vorschlag des Angeklagten wird es das Haus der Jugend in Gerolstein. "Okay, das kann bestimmt auch gut Geld gebrauchen", stimmte die Richterin zu.

Auf die zentrale Frage, wie jemand auf die Idee kommt, offensichtlich grundlos aus heiterem Himmel einen Unbekannten zu verletzen, gab es aber im Prozess keine ausreichende Erklärung. Darauf angesprochen, meinte der Angeklagte, der ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war, nur: "Ich weiß nicht, was mich da geritten hat. Ich gebe es zu und bereue es auch."

Als Erklärungsversuch fügte er hinzu: "Ich habe ab und zu ein paar kleine Aussetzer. Außerdem wurde in der Schule festgestellt, dass ich eine Lernbehinderung habe und vergesslich bin." Dem Gericht reichte dies aber offensichtlich nicht, um einen psychologischen Gutachter einzuschalten und die Schuldfähigkeit des Angeklagten in Zweifel zu ziehen.

Das Opfer, ein damals 14-jähriger Schüler aus der Verbandsgemeinde Gerolstein, sagte vor Gericht aus, dass er an besagtem Tag eine Freistunde gehabt habe und mit einem Freund an den Bahnhof in Gerolstein gegangen sei. Während sein Kumpel sich drinnen etwas zu trinken besorgte, wurde er vom Schläger, der nur etwa einen Meter entfernt stand, angesprochen: "Komm mal her!"

"Als ich ihm dann gesagt habe ,Lass mich in Ruhe!´ hat er mich in den Schwitzkasten genommen und mir einen Kopfstoß verpasst", berichtet der sichtlich nervöse Schüler. Auf die Frage der Richterin, wo er getroffen worden sei, deutet an eine Stelle zwischen Auge, Stirn und Schläfe. "Dann hatte ich Kopfschmerzen, mir wurde schwindelig und ich bin abgehauen", berichtet er.

Kurz darauf sei er an den Bahnhof zu seinem Kumpel zurückgekehrt, wo sie einen Polizisten angetroffen und ihm den Vorfall geschildert haben. Gemeinsam seien sie dann zum Schläger gegangen, der sich noch immer in der Nähe aufhielt. "Danach sind wir uns noch einmal in der Fußgängerzone begegnet, aber da ist nichts passiert", berichtet der Schüler, der gemeinsam mit seinen Eltern zur Verhandlung erschienen ist. Als sie sich auf den Nachhauseweg machen wollen, kommt der Täter auf den Schüler zu, reicht ihm die Hand und entschuldigt sich noch einmal persönlich für seinen Ausraster.

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