Familie Jede Menge Auswahl für angehende Eheleute in der VG Gerolstein

Gerolstein · Für Heiratswillige gibt in der Verbandsgemeinde nicht nur sieben Orten, wo sie sich trauen lassen können, sondern auch zwei neue Standesbeamte.

 Auf in den Hafen der Ehe: In der VG Gerolstein gibt diverse Orte, wo man sich standesamtlich trauen lassen kann. Foto: dpa

Auf in den Hafen der Ehe: In der VG Gerolstein gibt diverse Orte, wo man sich standesamtlich trauen lassen kann. Foto: dpa

Foto: dpa/Silas Stein

Wer heiraten möchte, ist in der Verbandsgemeinde (VG) Gerolstein nun noch besser aufgehoben: Michaela Leonards und Ingo Klinkhammer nehmen ab sofort Trauungen vor. VG-Bürgermeister Hans Peter Böffgen hat die Verwaltungsangestellte und den Verwaltungswirt kürzlich offiziell zu Standesbeamten bestellt. Mit ihnen stehen damit insgesamt 12 Standesbeamte für Trauungen zur Verfügung.

Auch bei den Trauungsorten haben angehende Eheleute in der VG eine große Auswahl: An sieben Orten sind offizielle „Standesämter“ eingerichtet. Neben den Rathäusern Gerolstein und Hillesheim kann man im Hotel Augustinerkloster (aufgrund der Flutschäden zurzeit nur im Garten) heiraten, genauso in der Birgeler Mühle, in der Burg Lissingen, im Cafè-Restaurant Mausefalle in Neroth und - seit Anfang des Jahres - auch wieder in der Strumpffabrik in Kerpen.

„12 Standesbeamte erscheinen vielleicht viel, wir haben in den vergangenen Jahren jedoch mehrfach die Erfahrung gemacht, dass immer wieder Traustandesbeamte aus Termin- oder Krankheitsgründen, zum Beispiel Corona, plötzlich ausfallen. Daher haben wir uns dazu entschieden, die Anzahl noch einmal aufzustocken“, erklärt Sachgebietsleiterin Maria Hohn. In der VG finden im Schnitt 175 bis 180 Trauungen pro Jahr statt.

Standesbeamte machen mehr als „nur“ Ehen zu schließen: Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören die Beurkundung von Geburten, Hochzeiten und Todesfällen. Mit Hilfe von E-Learning-Modulen und einem Seminar an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf bereiten sich angehende Standesbeamte auf die zukünftige Tätigkeit als Urkundsperson für das Familien- und Personenstandsrecht vor. Dazu zählen die Grundzüge der Geburts- und Sterbefallbeurkundung wie die Eheschließung. Beide Wochen schließen jeweils mit einer Prüfung ab, zudem wird eine Eheschließung „geübt“.

(sts)
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