Energie Windkraft: Vier Anträge liegen auf dem Tisch

Kelberg/Daun · Mehr Rotoren könnten in der Verbandsgemeinde Kelberg entstehen. Am Verfahren, das noch keine Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht, gibt es Kritik der Windkraft-Gegner an der Kreisverwaltung. Wegen der aus ihrer Sicht „erheblichen Umweltauswirkungen“ dürfe die Öffentlichkeit nicht außen vor bleiben.

 Heißes Eisen: Windkraft-Anlagen haben vor allem im Kelberger Land für kontroverse Diskussionen gesorgt.

Heißes Eisen: Windkraft-Anlagen haben vor allem im Kelberger Land für kontroverse Diskussionen gesorgt.

Foto: TV/Fritz-Peter Linden

Nach dem Rekordsommer mehren sich die Stimmen, die eine erneute Forcierung der Windenergie aus Gründen des Klimaschutzes befürworten. Dass die Windkraftanlagen zudem Geld in Gemeindekassen spülen, ist mehr als ein gewollter Nebeneffekt, so auch in der Verbandsgemeinde Kelberg.

Nachdem ein Flächennutzungsplan mit ausgewiesenen Vorrangflächen für Windenergie dort nicht zustande kam, herrscht nach Ansicht der VG-Ratsfraktion „Sturm im Wald“ (SiW) eine „erstaunliche Stille“. Allerdings nicht zur Freude der Windkraftkritiker, wie Reinhold Jansen, Vertreter der Wählergruppe, darstellt: „Die Planung seitens der Verbandsgemeinde wurde wegen angeblich ausufernder Kosten eingestellt und auf die Kreisverwaltung übertragen. Nun läuft unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Raumordnungsverfahren mit dem Ziel, an Standorten im Verbandsgemeindegebiet Windparks zu errichten.“

Die Wählergruppe spricht von vier Bereichen (Arbach/Oberelz, Retterath/Kolverat, Boxberg/Bongard sowie Mannebach), in denen Bauanträge für insgesamt zwanzig Windenergieanlagen vorliegen. „Wegen der erheblichen Umweltauswirkungen dieser über zweihundert Meter hohen Anlagen, die alle im Wald errichtet werden sollen, ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Verfahren zwingend vorgeschrieben“, bezieht Jansen Position. Er kritisiert die Kreisverwaltung, die ein so genanntes vereinfachtes Raumordnungsverfahren anwende, das nur bei Vorhaben mit geringen Umweltauswirkungen und keiner nennenswerten Änderung der ursprünglichen Raumordnung zulässig sei.

Auf TV-Anfrage bestätigt Verena Bernardy, Pressesprecherin der Kreisverwaltung Vulkaneifel: „Es gibt zur Zeit vier Anträge zur Genehmigung von Windkraftanlagen in der VG Kelberg. In keinem Verfahren ist bisher das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz in Gang gesetzt.“ Da im Flächennutzungsplan der VG Kelberg keine Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen werden, werde entsprechend dem Raumordnungsgesetz den eigentlichen Genehmigungsverfahren das vereinfachte Raumordnungsverfahren vorgeschaltet. „Dies ist Grundlage für die obere Landesplanungsbehörde, die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz, eine Entscheidung zu treffen.“

Weder bei der vereinfachten raumordnerischen Prüfung noch beim Zielabweichungsverfahren sei eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. „Das wird erst im eigentlichen Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfolgen.“

Das wiederum stößt auf Unverständnis bei SiW: „Man redet sich bei der Kreisverwaltung heraus mit ‚Wir entscheiden ja nichts‘, aber die Grundlage der Entscheidung wird erarbeitet und eine entsprechende Empfehlung an die SGD Nord gegeben“, sagt Jansen. Die von der Kreisverwaltung genannten Beteiligungs- und Prüfungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit beziehen sich, wie er moniert, dann nur noch auf den jeweiligen Standort und nicht auf den Landschaftsschutz oder die maximale Anzahl der Anlagen.

Jansen hofft, dass ein kürzlich ergangenes Urteil vor dem Aachener Verwaltungsgericht Schule macht: Dieses gab der Klage des NABU gegen den von der Euskirchener Kreisverwaltung zugelassenen Windpark Dahlem IV Recht und ließ eine Berufung gegen das Urteil nicht zu.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort