33-Jähriger Dauner wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Rauschgifthandels vor dem Trierer Landgericht

Daun/Trier · Vor dem Landgericht Trier hat der Prozess gegen einen 33-jährigen Mann aus Daun begonnen, dem gewerbsmäßiger Handel mit Marihuana und Amphetamin vorgeworfen wird. Der Angeklagte kündigte ein umfassendes Geständnis an.

Daun/Trier. Altenpfleger, Montagearbeiter bei Autorennen, Bauhilfsarbeiter, Arbeiten in der Industrieproduktion: Das Tätigkeitsfeld des gebürtigen Eifelers ist weit. Seinen Hauptschulabschluss machte er 1998 mit der Note 2,2 - doch die Elektronikerausbildung in der Berufsschule warf er anschließend hin. "Mein Vater trank, es lief ein Scheidungsverfahren, ich kam in der Schule nicht mehr mit", sagt der Angeklagte vor dem Trierer Landgericht.

Er begann zunächst mit verschiedenen Hilfsjobs, dann "geriet ich in den Drogensumpf - mit 15 Jahren habe ich mit dem Kiffen begonnen und später kamen Amphetamine wie Speed und Pepp dazu". Alkohol habe er auch konsumiert, wenn mal nichts anderes zu Hand gewesen sei, aber niemals Kokain oder Heroin. 2006 setzte eine Therapie dem täglichen Amphetamin und Marihuanakonsum vorerst ein Ende. Er leistete ein freiwilliges soziales Jahr und kam darüber zum Altenpflegeberuf. Doch nach dreieinhalb "cleanen" Jahren ging seine Beziehung zu Bruch und es kam zum Rückfall. Dennoch arbeitete er weiter: als Pfleger in Seniorenheimen oder als Zelte- und Tribühnenbauer an Autorennstrecken bei anderen Betrieben. Bis ihn die Operation eines Rückenabszesses mit langwierigen Folgen zum Empfänger von Arbeitslosengeld II machte.

Die Folgen schlagen sich nun in der Anklageschrift von Staatsanwalt Mathias Juchem nieder. Juchem: "Er hat sich dann entschlossen, seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise durch den Verkauf von Marihuana und Amphetamin zu bestreiten." Dazu listet der Ankläger eine Reihe von Fällen aus dem Jahr 2015 auf, in denen der Angeklagte Drogen an- und verkauft haben soll. Erschwerend dabei: Der Mann habe sich bei seiner Dealerei Minderjähriger bedient und dabei den Jugendlichen den "Stoff" zum Weiterverkauf übergeben. Auch größere Mengen seien im Spiel gewesen - etwa 400 Gramm Marihuana, das dann an eine Vielzahl von Abnehmern gegangen sei. Im September 2015 setzten die Rauschgiftfahnder der Polizei dem Geschäftstreiben ein Ende. Seitdem sitzt der Angeklagte - mit einer kurzen Unterbrechung - in Untersuchungshaft.

Gleich zum Prozessauftakt vor der Dritten Großen Strafkammer erklärt der Angeklagte, dass er sich zu allen Anklagepunkten äußern wolle. Das klingt bei dem sehr kooperativ wirkenden 33-Jährigen nach einem umfassenden Geständnis. Daraufhin schlägt der Vorsitzende Richter Armin Hardt ein Gespräch zwischen Kammer, Verteidigerin Katrin Hülsmann und dem Staatsanwalt vor. Ziel ist eine "verfahrensverkürzende Vereinbarung". Diese Absprache, die das deutsche Strafrecht für geständige Angeklagte vorsieht, erspart den Kammern die oft mühselige Wahrheitsfindung mit endlosen Zeugenanhörungen und zahlreichen Verhandlungstagen.
Wie er sich sein weiteres Leben vorstelle, will der Vorsitzende zuvor wissen. Antwort: "Ich habe einen komplett neuen Plan mit dem Rest meiner Familie. Und das ist eine gute Familie." Dazu ist hinzuzufügen, dass der Angeklagte, seine etwas jüngere Schwester und der zwölfjährige Halbbruder im vergangenen Jahr ihre Mutter bei einem Unfall verloren haben.

Das Ergebnis der Absprache: Für den Fall eines vollen Geständnisses erwartet den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren und neun Monaten. Außerdem will die Kammer ein umfangreiches Verhörprotokoll in die Beweisführung einbeziehen.

Die Verhandlung bei der Dritten Großen Strafkammer am Landgericht Trier wird am 25. Mai, 9 Uhr, fortgesetzt.

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