40-jähriger Dauner erneut vor Gericht wegen versuchten Totschlags auf Polizisten

Daun/Trier · Wegen versuchten Totschlags an zwei Polizisten hatte das Landgericht Trier Ende 2015 einen 40-Jährigen aus Daun zu fünf Jahren Haft verurteilt und ihn zugleich in die Psychiatrie eingewiesen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil teilweise aufgehoben. Heute wird der Fall vom Landgericht Trier erneut aufgerollt.

In einen lebensgefährlichen Einsatz gerieten zwei Polizeibeamte am Abend des 27. Mai 2015 kurz nach 23 Uhr auf dem Dauner Eisenbahnviadukt: In 30 Metern Höhe hing ein offenbar Lebensmüder nur noch mit einer Hand am Absperrgitter über dem Abgrund und drohte loszulassen. "Gleich habt ihr eure Schlagzeile" soll er kurz zuvor noch über den Polizeinotruf ankündigt haben.
Die Beamten kletterten über die Drahtabsperrung des Fahrradwegs auf der Brücke, knieten sich unter das Außengeländer dahinter und konnten den Mann am Arm fassen. Einer der Polizisten als Zeuge 2015 im Landgericht: "Als wir versuchten, ihn auf die Brücke zu ziehen, rief er mit weit aufgerissen Augen ,Ich hole euch mit', packte uns fest an den Unterarmen und stemmte sich mit den Füßen gegen die Brücke, um uns mit hinunter zu reißen."

Lebensgefährliches Ringen

Nach minutenlangem und lebensgefährlichem Ringen am Abgrund gelang es den beiden Männern, den Lebensmüden auf die Brücke zu ziehen. Dort habe er zunächst weiter heftigen Widerstand geleistet und seine Retter übel beschimpft. Seitdem befindet sich der Beschuldigte in einer geschlossenen Psychiatrischen Unterbringung. Der Beschuldigte war in Daun schon vor dem Viaduktvorfall nach erheblichen Ausfällen der Polizei bekannt.
Beim ersten Verfahren vor dem Landgericht vor einem Jahr wurde auch seine Vorgeschichte eingehend beleuchtet. Der Beschuldigte schilderte eine düstere, von Misshandlungen und Gewalt geprägte Kindheit. Hinzugekommen seien zwei gescheiterte Beziehungen. Ein psychiatrischer Sachverständige diagnostizierte ihm eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung mit sozialen und paranoiden Anteilen. Die Folge seien erhebliche Impulsstörungen, die durch Alkoholeinwirkung noch verstärkt würden. Von dem Mann gehe eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus. Eine ambulante Therapie reiche nicht aus.

Unbefristete Einweisung

Das Trierer Urteil im Dezember vor einem Jahr: Fünf Jahre Freiheitsstrafe und unbefristete Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Klinik. Wegen seiner kindheitsbedingten Persönlichkeitsstörung, so das Gericht damals, sei der Beschuldigte unfähig zur Konfliktbewältigung. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit von weiteren Straftaten. Eine Gefahr für die Allgemeinheit sei nicht auszuschließen.
Gegen diese Entscheidung legte Verteidiger Bernd Hoffmannn Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Der hob das Urteil teilweise auf und verwies die Sache an eine andere Große Kammer des Landgerichts Trier. Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass die damals zuständige Landgerichtskammer bei der Strafzumessung den Milderungsgrund der Versuchsstraftat nicht ausreichend berücksichtigt habe. Daher sei die verhängte Freiheitsstrafe aufzuheben.

Extra Der Versuch im Strafrecht

Bei vorsätzlichen Straftaten unterscheidet das Strafrecht zwischen vollendeter Tat (Beispiel: Das in Tötungsabsicht attackierte Opfer stirbt) und Versuch (das Opfer überlebt den Angriff, obwohl der Täter Tötungsabsicht hatte). Letzteres war beim Drama auf dem Dauner Viadukt der Fall. Bleibt es beim Versuch trotz Tatvorsatzes, kann dies das Gericht wegen "ausgebliebenen "Taterfolgs" strafmildernd bewerten. Diese sei nach Auffassung des Bundesgerichtshofs im ersten Verfahren nicht genügend berücksichtigt worden. Zu prüfen wird vermutlich nur die verhängte Freiheitsstrafe von fünf Jahren sein, nicht die Einweisung in die Psychiatrie, da der Beschuldigte als gemeingefährlich gilt. Paragraf 23 Strafgesetzbuch: (1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar. (2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.

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