40-Jähriger prügelt Ehefrau und erpresst sie

Bernkastel-Wittlich/Trier · Um von seiner Frau Geld für die Spielothek zu erpressen, hält er ihr ein Messer an die Kehle. Anderentags prügelt er mit der Faust auf die 43-Jährige ein. Das Landgericht Trier verurteilt 40-Jährigen zu Freiheitsstrafe.

Bernkastel-Wittlich/Trier. Eher wolle sie sterben, als noch einen Tag länger mit diesem Mann zusammenzuleben, sagt eine von ihrem Mann mehrfach misshandelte Frau am Donnerstagvormittag am Landgericht Trier aus. Der 40-jährige Täter und Vater ihrer vier gemeinsamen Kinder, der sich vor Gericht geständig zeigt, sitzt zwei Meter entfernt auf der Anklagebank.
"Ich kann gar nicht mehr zählen, wie oft er mich in den 20 Jahren, die wir verheiratet waren, verprügelt hat", erklärt die Frau auf der Zeugenbank. "Selbst wenn er nicht getrunken hat, war er verrückt. Aber mit Alkohol war er noch schlimmer." Der Angeklagte mit geringer Schulbildung lebte in den Tag hinein und hat bloß von Zeit zu Zeit Gelegenheitsjobs angenommen", fasst Oberstaatsanwalt Hans-Peter Hemmes den Lebenslauf des Täters zusammen. Doch zu seinen Gunsten sei vor allem sein Geständnis zu werten. Damit erspare er den Kindern, vor Gericht gegen ihren Vater aussagen zu müssen. In seinem Plädoyer fordert er eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die das Gericht auf Bewährung aussetzen möge. Damit seien die Körperverletzung sowie die versuchte schwere räuberische Erpressung mit dem Küchenmesser der Schuld angemessen bestraft. Da die Frau die Beziehung nun beendet habe, seien auch keine weiteren Gewalttaten zu erwarten.
Hätte sie hingegen früher ausgesagt und mehr Fälle der häuslichen Gewalt zur Anzeige gebracht, hätte der Täter allerdings keine guten Chancen gehabt, noch einmal glimpflich davonzukommen, so Hammes. Petra Schmitz, Vorsitzende Richterin am Landgericht Trier, verurteilt den Täter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt wird. cmo

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