45-Jähriger wegen Sexualdelikten verurteilt

Daun · Das Amtsgericht Daun hat einen 45-jährigen Unternehmer aus der Verbandsgemeinde (VG) Daun zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 3000 Euro verurteilt. Er hatte versucht, einen Angestellten sexuell zu nötigen. Außerdem hatte er Kinderpornos auf seinem Computer. Der Angeklagte gestand, das Urteil ist rechtskräftig.

Regungslos lässt der Angeklagte die Verhandlung über sich ergehen, obwohl die Vorwürfe schwer sind. Er sagt bis zur Urteilsverkündung kaum ein Wort, lässt stattdessen Erklärungen von seinem Verteidiger abgeben.

Der Unternehmer hatte nach Ansicht des Gerichts einen Angestellten mehrere Monate lang bedrängt, sich vor ihm zu entblößen. Außerdem waren Kinderpornos auf seinem Rechner gefunden worden. Der Angeklagte gestand. Das Gericht verurteilte ihn zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 3000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Staatsanwalt sah es als erwiesen an, dass der 45-Jährige mehr als zwölf Monate lang immer wieder gefordert hatte, dass sich sein Mitarbeiter und dessen dreijähriger Sohn vor ihm entblößten. Der 23-Jährige soll finanzielle Probleme gehabt haben. "Nachdem der Angeklagte zunächst Geld dafür geboten hatte, hat er ihm später mit Entlassung gedroht", sagte der Staatsanwalt. Der Fall sei besonders schwerwiegend, weil der Mitarbeiter in einem Abhängigkeitsverhältnis gewesen sei und über einen längeren Zeitraum bedrängt worden sei.

Der Verteidiger dagegen sagte, sein Mandant habe dem Mitarbeiter auch wegen Unregelmäßigkeiten bei der Kassenabrechnung mit Entlassung gedroht. Ihm sei zugutezuhalten, dass er ihn dafür nicht in Regress genommen und ihn stets unterstützt habe. Diesem Vorwurf wurde in der Verhandlung jedoch nicht weiter nachgegangen.

Ebenfalls unerheblich war für den Staatsanwalt, dass der Angeklagte die Kinderpornos nach seinen Angaben nicht bewusst auf dem Computer gesichert hatte. "Die Dateien wurden beim Betrachten automatisch gespeichert. Ob man da eindeutig von ‚Besitz' sprechen kann, bezweifle ich", hatte der Verteidiger gesagt.

Der Staatsanwalt forderte schließlich neun Monate Haft auf Bewährung und eine Geldbuße von 3000 Euro, die an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen sei. Die Verteidigung plädierte auf sechs Monate Haft auf Bewährung und 2000 Euro Geldbuße.

Mit dem Urteil blieb Amtsrichter Hans Schrot zwischen beiden Anträgen. "Sie haben die Abhängigkeit Ihres Angestellten ausgenutzt, um Druck auszuüben", sagte er in Richtung des Angeklagten. Zu dessen Gunsten berücksichtigte Schrot, dass es bei der versuchten Nötigung geblieben und der Angeklagte geständig sei. Zudem sei er nicht vorbestraft.

Er machte aber auch deutlich: Es ist unerheblich, ob Kinderpornos beim Betrachten im Internet bewusst oder unabsichtlich gespeichert werden. "Zweck der Gesetze ist, Kinder zu schützen. Die Aufnahmen entstehen schließlich nicht freiwillig", sagte Schrot.

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